Anleger, die vor der Investition in den offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 falsch beraten wurden, können Schadensersatz beanspruchen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die individuellen Ansprüche der Anleger ermitteln.Offene Immobilienfonds wie der Morgan Stanley P2 Value wurden Anlegern oft als sichere Kapitalanlage angepriesen. Dass offene Immobilienfonds doch nicht unverwüstlich sind, wurde bei der Krise der offenen Immobilienfonds offenbar. Zahlreiche Fonds schlossen und mittlerweile sind sogar Branchenflaggschiffe wie der CS Euroreal und der SEB Immoinvest aufgelöst und werden abgewickelt. Von diesem Schicksal blieb auch der Morgan Stanley P2 Value nicht verschont. Im Oktober 2010 ereilte den Fonds das endgültige Aus.
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Seitdem befindet sich der Morgan Stanley P2 Value in Liquidation. Die Immobilien des Fonds werden verkauft und die Erlöse an die Anleger ausgezahlt. Bei der letzten Auszahlung im Juni 2012 erhielten die Anleger 3,50 Euro je Anteil. Momentan befinden sich noch 22 Immobilien im Portfolio des Morgan Stanley P2 Value. Das Fondsmanagement hat noch weitere 12 Monate Zeit, um auch diese Immobilien im Rahmen der Abwicklung zu veräußern.
Anleger, die nicht weiter an der Abwicklung des Morgan Stanley P2 Value teilnehmen möchten, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Bei der Überprüfung der Kapitalanlage kann ermittelt werden, welche Ansprüche und Rechte den Anlegern zustehen. Wurden Anleger falsch beraten, löst dies Schadensersatzansprüche aus.
Zu den häufigen Beratungsfehlern gehört, dass nicht allen Anlegern vor der Investition in den Morgan Stanley P2 Value erklärt wurde, was ein offener Immobilienfonds ist und dass diese schließen können und sogar – wie geschehen – aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage.
Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Leider sind Beratungsfehler keine Seltenheit. Verschiedene Gerichte sprachen daher Anlegern offener Immobilienfonds Schadensersatz wegen falscher Beratung zu. Zum Beispiel sprach das Landgericht Berlin einer Anlegerin des Morgan Stanley P2 Value Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung zu.
Anleger des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits zahlreiche Anleger des Morgan Stanley P2 Value.
Autor: Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht