Vorlagen für Patientenverfügungen

Das Thema Patientenverfügung ist breit gefächert und ohne Hilfe eines Experten aus dem Bereich des Familienrechtes, des Medizinrechtes oder des Erbrechtes kommt man meist nicht zur gewünschten Absicherung, bzw. nicht zu einer rechtlich sauberen Patientenverfügung, die auf der einen Seite genau Ihrem Willen entspricht, auf der anderen Seite aber auch Rechtsgültigkeit bietet. Außer einem Besuch beim Anwalt gibt es aber auch die Möglichkeit, eine individuelle Patientenverfühung online mit Hilfe eines WEB-Assistenten zu erstellen. Der Anbieter janolaw.de aus Sulzbach bei Frankfurt ist seit Jahren zuverlässiger Gestalter und Ersteller von individuell einrichtbaren Patientenverfügungen.

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Hier kann man aus den geläufigsten Beispielen einer Patientenverfügung das Passende zum direkten Download auswählen. Die Vorschau und das Protokoll zur Entstehung der Vorlage zeigen vorab, ob die gewählte Variante die Situation trifft. janoloaw.de: „So sind Sie mit Ihrer Muster-Patientenverfügung auf der sicheren Seite“. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einer Patientenverfügung, die lebenserhaltende Anweisungen gibt und sich gegen Schmerztherapie ausspricht oder Patientenverfügungen, die eine Lebenserhaltung & Organtransplantation beinhalten. Während das eine dem Wunsch entspricht, so lange wie möglich am Leben erhalten zu werden, dient die andere Patientenverfügung dazu, den idealen Moment für Organentnahmen zu definieren. Will man vornehmlich eine Beschwerdelinderung auch für den Fall, dass diese Maßnahmen lebensverkürzend sind, spiegelt eine entsprechende Verfügung am Besten diesen besonderen Willen wider.

Ärzte benötigen für jede Behandlung die Zustimmung des betroffenen Patienten, für die Einleitung einer Therapie genauso wie für deren Fortsetzung. Schwerkranke Patienten sind aber oft nicht oder zumindest vorübergehend nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen oder zu äußern. Dann muss der Arzt den mutmaßlichen Patientenwillen erforschen. Diesen kann er der – bereits im Vorfeld verfassten – Patientenverfügung entnehmen: Damit gibt der Patient den behandelnden Ärzten und deren Mitarbeitern vor, wie er medizinisch behandelt werden möchte. So wahrt er sein Selbstbestimmungsrecht auch in Situationen, in denen aktuelle Entscheidungen von ihm nicht mehr getroffen werden können. Gleichzeitig gibt er damit zum Ausdruck, dass er selbst die Verantwortung übernehmen möchte – nicht zuletzt für die Folgen dessen, was die Ärzte nach seinen Anweisungen tun oder unterlassen.
Wird eine Patientenverfügung verfasst, sollte sie so konkret und so genau wie möglich beschreiben, welche ärztlichen und/oder pflegerischen Behandlungsmaßnahmen Sie wünschen und welche Sie ablehnen.

Um sicherzustellen, dass Ihr Wille im entscheidenden Moment auch zur Geltung kommt, können Sie über eine Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Sie in Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die bevollmächtigte Person hat dann die Aufgabe, Sie zu vertreten, wenn Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können. Mit dieser Person sollten Sie Ihre Patientenverfügung im Vorfeld möglichst detailliert besprechen, damit sie Ihre Interessen bestmöglich vertreten kann. Wichtig kann die Vorsorgevollmacht auch werden, wenn womöglich Entscheidungen im Gesundheitsbereich zu treffen sind, die durch die von Ihnen erstellte Patientenverfügung nicht gedeckt sind. Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht erteilen oder diese auf bestimmte Bereiche beschränken (z.B. auf den Gesundheitsbereich), kann das Vormundschaftsgericht bei Bedarf einen Betreuer für Sie bestellen, der Entscheidungen über alle (sonstigen) relevanten Fragen für Sie trifft.

Bei Patientenverfügungen ist Schriftform gesetzlich geforderte Pflicht. Nach der seit 1. September 2009 geltenden neuen Rechtslage ist für die Patientenverfügung die Schriftform zwingend vorgeschrieben. Allerdings war es aus Gründen der Klarheit und Beweiskraft auch schon vor der gesetzlichen Regelung ratsam, die Patientenverfügung schriftlich abzufassen. Anders als beim Testament ist eine handschriftliche Verfassung aber nach wie vor nicht notwendig. Ganz wichtig ist, dass Sie das Dokument mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschreiben.

Hier eine Vorlage für eine Patientenvollmacht finden (Ärztekammer Hamburg)

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