Bei Audi kommt im Abgasskandal die Wahrheit immer nur scheibchenweise ans Licht. Nun steht dem Autobauer eine weiterer Rückruf ins Haus. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat am 2. Dezember 2019 den Rückruf für Modelle des Audi A6, A7 und A8 der Baujahre 2009 bis 2014 mit 3-Liter-Motoren und der Abgasnorm Euro 5 angeordnet.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Grund für den Rückruf ist eine unzulässige Abschalteinrichtung. Bei der Abschalteinrichtung soll es sich eine sog. Lenkwinkelerkennung handeln, die erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Die Funktion ist im realen Straßenverkehr nicht aktiv, so dass es zu einem erhöhten Stickoxid-Ausstoß kommen kann. Laut KBA sind von dem Rückruf weltweit knapp 18.000 Fahrzeuge, davon ca. 4.900 in Deutschland, betroffen.
Unter dem Rückruf-Code 23X6 soll bei den Fahrzeugen soll nun ein Software-Update aufgespielt werden.
Für Audi ist es nicht der erste Rückruf im Abgasskandal. Neu ist, dass auch Fahrzeuge mit dem 3,0 TDI-Motor betroffen sind. Welche Folgen ein Software-Update für den Motor hat, ist ungewiss.
Die Erfahrungen im Abgasskandal und zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung durchzusetzen. Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.