Informationen zur VW-Sammelklage

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Da es nicht die umfassende Informationsfülle zur Sammelklage gibt hier nochmals ein paar Details, zusammengestellt von verbraucherschutz.tv in Kooperation mit der IG Dieselskandal. Diese Informationen zur VW-Sammelklage sind nicht rechtsverbindlich, sondern Ergebnis einer journalistischen Recherche und der Analyse zahlreicher Quellen.

1. Selbst die Rechtsanwälte des Verfahrens empfehlen, an der Vw-Sammelklage nur teilzunehmen, wenn es keine Rechtsschutzversicherung gibt. Wer seine Rechte selbst durchsetzt, hat u.U. bessere Aussichten.

2. Teilnehmen können nur private Personen, die sich im Besitz eines Autos befinden oder befanden, das vom Motor-Typ EA189 angetrieben wird und die ein Rückrufschreiben vorlegen können.

3. Nicht teilnehmen können Personen, die sich bereits in einem Schadensersatzverfahren befinden oder die ihr Auto gewerblich nutzen.

4. Wer vor der Verkündigung des Urteils aussteigt, kann es nicht für sich beanspruchen. Ob in einem solchen Fall die Verjährung eintritt ist eine der offenen Fragen.

5. Nach einem Urteil ist der Richterspruch für dann zu eröffnende Einzelklagen bindend.

6. Sollte es zu einem Vergleich kommen, profitieren alle Teilnehmer davon. Wer nicht einverstanden ist, hat keine Möglichkeiten, den Vergleich abzulehnen und das Verfahren für sich neu aufzunehmen.

7. Erforderliche Unterlagen sind Kopien von Fahrzeugschein, Kaufvertrag und Rückrufschreiben

8. Angeblich soll das Register am 15. November eröffnet werden.

9. Wer mitmachen will muss das zeitnah tun, denn am 31. 12.2018 verjähren alle Ansprüche

10. Die Teilnahme an der Musterklage ist kostenlos

11. Experten schätzen, dass ein Urteil u.U. erst in 5 Jahren zu erwarten ist, denn die unterlegene Partei wird auf jeden Fall den BGH aufrufen.

12. Es ist nicht klar, ob bei der Anmeldung Fehler unterlaufen können und ob Verbraucher auf diese Fehler hingewiesen werden. U.U. tritt duch fehlerhafte Anmeldungen die Verjährung aller Ansprüche zum 31. Dezember 2018 ein.

Noch viele offene Fragen zur Sammelklage

Wir überlegen derzeit, ob wir eine anwaltliche Begleitung der Sammelklage zum Preis von 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer über unsere angeschlossenen Anwälte anbieten werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, ob der Eintrag allein die Verjährung schon hemmt und ob nicht eventuelle Fehler oder Versäumnisse bei der Antragstellung nicht ebenfalls die Verjährung fördern können. Durch die Einbeziehung eines Anwaltes sind Sie da auf der richtigen Seite. Anwälte setzen sich aber auch durch kostenlose Beratung einem hohen Risiko (Regress) aus, daher sollte eine anwaltliche Beratung zum Thema Sammelklage und der Eintrag in das Register im Rahmen einer kostenpflichtigen Vereinbarung stattfinden.

Ob das notwendig wird muss jeder selbst entscheiden, wir werden das abfragen und auch zu gegebener Zeit mit unseren Anwälten besprechen. Wir werden darüber erst ein Urteil finden, wenn das Formular veröffentlicht wurde.

Wer an unserem Sammelklage-Info-System teilnimmt wird auf jeden Fall bis auf Widerruf und auch auf Dauer kostenlos mit wichtigen Informationen durch das Verfahren geleitet.
Hier an nserem Sammelklage-Service teilnehmen und wichtige Infos erhalten

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