Menschen, die auf Sozialleistungen des Staates angewiesen sind, erhalten ab Januar 2017 mehr Geld. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts profitieren Kinder am meisten von der Anpassung der Hartz-IV-Sätze.
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Erhöhung als Reaktion auf die Preisentwicklung
Die Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger werden alle zwölf Monate überprüft. Grundlage hierfür ist ein Mischindex, der sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammensetzt. Nach den jüngsten Berechnungen erhalten Ledige, Alleinerziehende und erwachsene Nichterwerbsfähige sowie Behinderte ab Januar 409 Euro (ein Plus von fünf Euro) und Bedarfsgemeinschaften je Partner 368 Euro (ein Plus von vier Euro).
Stärkstes Plus bei den Kleinen
Am meisten profitieren von den steigenden Regelleistungen Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren. Sie erhalten künftig 291 Euro statt bisher 270 Euro. Nach den Einkommens- und Verkaufsstichproben, die vom Statistischen Bundesamt durchgeführt werden, ist der finanzielle Bedarf für Getränke und Lebensmittel für Kinder wesentlich größer als bisher ermittelt. Für Kinder bis sechs Jahre werden 237 Euro gezahlt (keine Veränderung zu 2016), während Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 311 Euro erhalten (fünf Euro mehr). Junge Arbeitslose, die noch bei ihren Eltern leben, bekommen zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr 327 Euro – das sind drei Euro mehr.
Weitere Informationen rund um die Themen Finanzen und Recht finden sich auf www.gelbeseiten.de/Recht-Finanzen und anderen Infoportalen. Einen Ratgeber für Fragen rund um Hartz IV, die rechtliche Aspekte und Verwaltungsfragen betreffen, finden Sie hier.
Niedrigere Regelleistungen für Asylbewerber
Ab kommendem Jahr erhalten alleinstehende Asylsuchende statt bisher 354 Euro nur noch 332 Euro. Dies wird damit begründet, dass die Verbrauchsausgaben für Wohnungsinstandhaltung und Haushaltsenergie beim Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft durch Sachleistungen abgedeckt sind. Auf der anderen Seite erhalten Asylbewerber, die ein Ehrenamt bekleiden, eine Vergütung von 200 Euro. Der Hintergrund: Ein Ehrenamt kann beim Aufbau persönlicher Kontakte im Gastland sowie beim Erlernen der Sprache hilfreich sein. Daher wurde im Asylbewerberleistungsgesetz eine Klausel aufgenommen, die die Zahlung dieser Vergütung zulässt.