Mit Hinweisbeschluss vom 18.01.2016 weist das OLG Celle die Kreissparkasse Verden auf die Fehlerhaftigkeit des Widerrufsbelehrungsmusters des Sparkassenverlages (Fassung Juli 2008) hin.
Bundesweit haben Sparkassen über einen längeren Zeitraum dieses Belehrungsmuster vom Deutschen Sparkassenverlag übernommen. Die strengen Deutlichkeitsanforderungen des BGH berücksichtigte der Sparkassenverlag jedoch nicht und versah den vom Gesetzgeber vorgegeben Musterwiderrufstext zum einen mit eigenen Fußnotenzusätzen und zum anderen mit verwirrenden Leerstellen (also Textauslassungen).
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