„Anwalts Albtraum“ will falsche Maßnahmen zur Fristverlängerung angreifen

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„Anwalts Albtraum“ will Rechtsanwalt Björn Nordmann aus Hannover sein und endlich dem Ärger über die Abzocke von Kapitalanlegern auch Taten folgen lassen. Nordmann: „Der Fokus unserer Kanzlei liegt auf der Betreuung von Anlegern, die es bitter bereut haben, einer „Fachkanzlei“ vertraut zu haben, die versprach, ihnen ihr durch geschlossene Fonds, Aktien oder Zertifikate verlorenes Geld wiederzubeschaffen. Diese Anleger fühlen sich teilweise zum zweiten Mal abgezockt. Denn bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche wurden durch die selbsternannten Retter teils gravierende Fehler gemacht, so dass sich Gerichte z. B. allein mit Fragen der absoluten Verjährung beschäftigten und Klagen nur deshalb abwiesen, ohne aufzuklären, ob die geltend gemachten Forderungen tatsächlich bestanden. So haben einige Kanzleien unwirksame Güteanträge gestellte, andere haben Mahnanträge beantragt in Situationen, in denen dies unzulässig war.“

Nomen est Omen. Mit seinem Angebot www.anwalts-albtraum.de geht Herr Rechtsanwalt Nordmann mit  einem Teil seiner Berufskollegen auf Konfrontationskurs und dies ist auch so gewollt: „Anwälte, die die Szene kennen und noch nicht von der dunklen Seite der Macht angezogen wurden, wissen genau, worum es mir geht. Wir betreiben hier keine allgemeine Anwaltsschelte, sondern prangern nur Missstände an, die weder mit anwaltlichem Berufsethos noch mit Erfüllung der gängigen Berufsregeln etwas zu tun haben. Kanzleien haben systematisch Fehler gemacht, wofür bislang allein ihre Mandanten geblutet haben, indem sie ihre Klagen sang und klanglos verloren. Dies wollen wir ändern. Denn: Was Recht war muss auch Recht werden. “

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Tomke Schwede

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