Am 15.01.2015 hat die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro aufgegeben. Diese Stützung bestand seit dem 06.09.2011. Das Zielband für den Dreimonats-Libor verschob sie weiter in den negativen Bereich auf – 1,25 % bis – 0,25 %. Direkt nach der Ankündigung sank der Wechselkurs unter die Parität und hatte seit dem eine hohe Volatilität. Zeitweise fiel der Euro um mehr als 28 % auf 0,86 Franken. Auch gegenüber dem Dollar gab die Gemeinschaftswährung deutlich nach. Der Euro fiel laut Spiegel Online vom 15.01.2015 auf den tiefsten Stand seit November 2003.
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Diese Entwicklung hat Negativauswirkungen für Schuldner von Fremdwährungskrediten in Schweizer Franken sowie für Vertragspartner von Währungsswaps, wenn Zahlungen in Schweizer Franken zu leisten sind bzw. von komplexen Finanzprodukten (wie etwa Derivate), in denen der Wechselkurs EUR/CHF Zinszahlungen direkt oder indirekt beeinflusst.
Die Kanzlei TILP Rechtsanwalts GmbH hat unter Vorlage von finanzmathematischen Gutachten in Währungsswap-Fällen (EUR/CHF) stets bei ihren Risikobetrachtungen darauf hingewiesen, dass diese Stützung jederzeit aufgegeben werden kann und tatsächlich ein unbegrenztes Verlustrisiko besteht. Die Entscheidung der Schweizer Nationalbank belegt nun die Argumentation unserer Kanzlei sowie der von uns beauftragten Gutachter.
Aufgrund der hohen Gefahren und Risiken war und ist ggf. schnell zu reagieren. Es stellt sich auch die Frage, ob die Gefahren solche Entscheidungen mit dem jeweiligen Kunden im Vorfeld, aber auch nach Abschluss ausführlich und korrekt besprochen wurden. Auch ob Broker bzw. Vermögensverwalter hinreichend schnell reagierten, um Verluste ihrer Kunden zu vermeiden bzw. zu verringern.
Kunden, denen EUR/CHF-basierte bzw. gekoppelte Kredit- oder Finanz-Produkte (z.B. Swaps) empfohlen wurden oder diese halten, sollten sich deshalb von einer Fachkanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts beraten lassen. Möglicherweise können Sie wegen dieser Vorgänge erfolgversprechend Ansprüche gegen die Bank durchsetzen.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter folgenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.
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Peter Gundermann Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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