Unter dem Code 23X6 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf diverser Audi-Modelle mit V-TDI Motoren angeordnet. Grund für den Rückruf ist, dass das KBA eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung des Emissionskontrollsystems festgestellt hat. Audi muss diese Funktionen entfernen.
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Um ein Software-Update beim Motorsteuergerät aufzuspielen, muss Audi die betroffenen Fahrzeuge in die Werkstatt zurückrufen. Der Rückruf für einen Audi A4 Avant sorgte dabei für Irritationen. Denn in dem Schreiben der Audi AG vom November 2019 ist von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung des Emissionskontrollsystems keine Rede. Vielmehr heißt es, dass bei dem Fahrzeug eine missbräuchliche Falschbefüllung des AdBlue-Tanks, z.B. mit Wasser, nicht in allen Fällen mit der erforderlichen Güte erkannt werde. Dies solle durch ein Software-Update behoben werden.
„Das hört sich im Grunde harmlos an und erinnert zunächst nicht an Abgasmanipulationen. Die Richtigstellung der Audi AG kam dann einige Wochen später“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.
Mit Schreiben aus Januar 2020 an den gleichen Besitzer des Audi A4 Avant hörte sich der Grund für den Rückruf ganz anders an. Hier erklärt die Audi AG, dass bei dem Modell Unregelmäßigkeiten in der Motorsteuerungssoftware im Hinblick auf die Funktionsweise des Emissionsminderungssystems festgestellt wurden und deshalb ein Software-Update aufgespielt werden muss.
Ursache für die falsche Erklärung im ersten Rückruf sei ein „interner Arbeitsfehler“ gewesen, für den sich Audi entschuldigt.
„Der Hintergrund für den Rückruf ist also viel ernster als ein versehentliches Befüllen des AdBlue-Tanks mit Wasser. Es geht um Abgasmanipulationen bei Diesel-Fahrzeugen mit V-TDI-Motoren, die unter dem Code 23X6 zurückgerufen werden. Ob das mit dem ersten Rückrufschreiben verhüllt werden sollte oder ob es sich um tatsächlich um einen internen Arbeitsfehler handelt, sei dahingestellt. Fakt ist, dass betroffene Audi-Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen können“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Der BGH hat bereits 2019 klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und die Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Auch bei Fahrzeugen mit den größeren 3-Liter-Dieselmotoren haben verschiedene Gerichte den geschädigten Käufern bereits Schadensersatz zugesprochen.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal-bei-audi-fahrzeugen/
Frage…Heute nach 4 Jahren, wurde nunmehr technisch einwandfrei geklärt, dass 23×6 bei audi q7 3.0 4M …Angabe audi immer noch: nur adblue Erkennung, kein dosierungsthema, oder doch betroffen ist und audi auch hier manipuliert hat? ja oder nein….und gibt es urteile? Danke Klaus
Hallo Klaus, man wird irgendwann müde sich immer wieder vorstellen zu müssen, dass am Ende doch VW/Audi gewinnt. Ob sich das technisch einwandfrei klären lässt oder ließ? Ja natürlich. Ob VW/Audi dafür entsprechend bestraft wurde? Leider nicht…Ob es Urteile gibt? ich weiß es nicht, interessiert mich auch nicht mehr, weil ein Gericht 5 Kilometer entfernt wahrscheinlich komplett anders entscheidet. VW/Audi hat das Thema gut über die Jahre geschaukelt….
Moin Bernd
Q7 aus 04-2017 . Mein Anwalt tut sich momentan schwer . Seine Meinung ist, wir müssen darüber Kenntnis erlangen das manipuliert wurde . Zwei Briefe an Audi geschrieben. Natürlich nicht die Antwort erhalten die von Ihm erwartet wurde .
Gruss Micha
Brieffreundschaften mit AUDI funmktionieren leider nicht. Da nutzen nur Klagen — leider…
Ich habe für meinen Audi A8 (Erstzulassung 11/2012 ohne Adblue) einen Rückruf zu 23X6 erhalten.Bezeichnung von Audi „Rückruf 23X6- Emissionen bei V-TDI Motoren (Dieselmotoren)“.
Von „Adblue“ ist keine Rede.
Hallo, das hat auch nichts mit Adblue zu tun – es geht um die Vorstufe, also die Steuerung der Taktung des Abgasrückführungssystems. Da macht es keinen Unterschied, ob das Auto mit Adblue (Schadstoffklasse 6) oder mit Speicherkatalysator (Schadstoffklasse 5) arbeitet. In Ihrem Auto steckt eine unzulässige Abschaltvorrichtung und sowas bezeichnet der Bundesgerichtshof als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung.
Hallo Burkhard,
nach meinen Recherchen wurden mit dem Rückruf vom 11.12.2019 die „alten“ Q7 zurückgerufen. Für meinen gibt es offiziell noch immer nur den Rückruf bez. fehlerhafter AdBlue-Erkennung.
Offenbar gibt es auch kaum laufende Klagen zu diesem Fahrzeug.
Oder liegen hier andere Informationen vor?
Hallo Bernd, eine Klage dient gerade in solchen Fällen erst dem Nachweis einer Abschaltvorrichtung. Würden wir warten, bis es was offizielles gibt gäbe es keinen Abgasskandal. Dein Auto ist – aus unserer Sicht – 100 % betroffen, Audi mag das anders sehen – entscheiden muss das der Richter. Willst du mal eine kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen?
Hallo Michael,
um welches Modell geht es bei dir? Ich habe die gleiche Antwort für meinen Q7 erhalten. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass keine ausreichende Erkennung für das AdBlue vorhanden ist und daher nachgebessert werden muss. Ich denke jedoch, dass diese Fahrzeuge zudem noch eine nicht legale Abschaltvorrichtung besitzen. Man müsste es nur beweisen können.
Hallo Herr Salzmann
Audi versucht es nach wie vor mit der AdBlue Wasser Geschichte .
Uns wurde mit Schreiben vom 30.06.2020 mitgeteilt “ Diese Maßnahme dient ausschließlich dazu, nach einer Falschbefüllung des AdBue Tanks zukünftig den Wiederstart des Motors zu verhindern .“
Ohne Worte . Dies kann ja nun am 30.06 kein interner Fehler mehr sein .
Hoffentlich haben diese Aussagen von Audi auch eine strafrechtliche Relevanz .
Gruss Michael
Hallo Herr Salzmann,
kann es sein, dass die 190PS Version des 897EVO-Motors (BJ2017)nicht von diesem Rückruf betroffen ist.
Ich habe zumindest bislang keinen Rückruf erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ralph
Hallo Ralph,
es dürfte sich um Audi mit 3-Liter-Motor handeln, die vom Rückruf betroffen sind.
Das Schreiben von Audi hinsichtlich fehlerhafter Güteerkennung beim AdBlue haben auch Q7-Besitzer (z.B. V6, Bj.2017) erhalten. Das o.g. Schreiben mit der „Richtigstellung“ allerdings nicht. Kommt dies möglicherweise noch? Bislang gibt es aufgrund eines fehlenden Rückrufs keine Möglichkeit zu klagen.
Hallo Bernd,
die Richtigstellung wird sicher auch noch an andere Audi-Besitzer (Q7 etc.) gehen. Vom Kraftfahrt-Bundesamt gibt es z.B. für den Q7 Bauj. 2017 einen Rückruf vom 11.12.2019 wegen Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems, Rückruf-Code 23X6. Von daher wurden offensichtlich auch beim Q7 die Abgaswerte manipuliert und es besteht die Möglichkeit zu klagen
VG Burkhard