Porsche hat es jetzt schwarz auf weiß vom OLG Düsseldorf: Die Porsche AG hat sich Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht und kann nicht darauf verweisen, dass die von Abgasmanipulationen betroffenen Dieselmotoren von der Konzernschwester Audi geliefert wurden. Das hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 30. Januar 2020 entschieden (Az.: I-13 U 81/19).
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Beim kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 haben inzwischen zahlreiche Oberlandesgerichte entschieden, dass VW schadensersatzpflichtig ist. Jetzt liegt auch eine OLG-Entscheidung zum größeren 3-Liter-V6-Dieselmotor vor. Das Urteil dürfte Signalwirkung für weitere Verfahren haben und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Porsche oder Audi haben.
Der 13. Zivilsenat des OLG Düsseldorf bestätigte in dem vorliegenden Fall im Wesentlichen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach (Az.: 11 O 246/18). Demnach konnte der Kläger, der im Februar 2016 einen Porsche Cayenne mit 3-Liter-V6-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 gekauft hatte, wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten und gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.
Denn das Fahrzeug sei zum Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft gewesen. Das belege schon der verpflichtende Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts unter der Referenznummer 7256 wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die entfernt werden musste. Ob in dem Fahrzeug bei der Abgasreinigung auch ein unzulässiger Thermofenster verwendet werde, sei unerheblich. Die Nachbesserung durch ein Software-Update sei dem Kläger aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnisses zu Porsche nicht zumutbar gewesen, so das OLG Düsseldorf.
Porsche habe sich auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht und könne nicht darauf verweisen, dass die betroffenen Motoren von der Konzernschwester Audi produziert wurden. Denn spätestens als in den USA nach dem Abgasskandal um den Motor EA 189 auch der größere Motor EA 897 unter Verdacht geriet, hätte Porsche die Motoren noch einmal genau unter die Lupe nehmen müssen und den Verkauf betroffener Fahrzeuge zumindest vorübergehend stoppen müssen, führte das OLG weiter aus. Stattdessen habe Porsche die potenziellen Kunden nicht über das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung informier und dadurch getäuscht.
Betroffene Porsche-Kunden oder auch Audi-Käufer dürften nach dem OLG-Urteil gute Karten haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Die Rechtsanwälte der IG Dieselskandal beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten.