OLG Stuttgart erklärt Klausel zur Kündigung von Bausparverträgen für unzulässig

Der Streit um die Kündigung von Bausparverträgen durch die Bausparkassen geht weiter. Mit Urteil vom 2. August 2018 hat das Oberlandesgericht Stuttgart den Bausparern den Rücken gestärkt. Eine Klausel, die den Bausparkassen ein generelles Kündigungsrecht 15 Jahre nach Beginn des Bausparvertrags einräumt, ist unzulässig, entschied das OLG Stuttgart (Az.: 2 U 188/17).

Geno Wohnbaugenossenschaft eG – Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 1. August 2018 das Insolvenzverfahren über die die Geno Wohnbaugenossenschaft eG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 2 IN 250/18). Die Gläubiger können nun ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter bis zum 24. September 2018 schriftlich anmelden.

Razzia bei Cointed

Erneute Durchsuchung der Staatsanwaltschaft in Wien, Suche neuer Investoren für Cointed wohl schwierig. CLLB vertritt geschädigte Anleger. Erst am Dienstag vergangener Woche führte die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine erneute Durchsuchung der Firmenräume der Cointed GmbH in Wien durch. Es wurden unter anderem mehrere Festplatten beschlagnahmt.

Kosten und Gebühren bei Fonds

Im Gegenteil zu einem Sparschwein verursachen Investmentfonds teils nicht unerhebliche Gebühren. Außer Konto- und Depotführungsgebühren gibt es den so genannten Ausgabeaufschlag (Agio), Verwaltungs- bzw. Managementgebühren, die Performancegebühr und die Total Expense Ratio (TER).

Auch Benziner betroffen? EU ermittelt gegen VW, AUDI, PORSCHE, MERCEDES und BMW

Etwas überlagert von den medienträchtigen Veröffentlichungen rund um den Dieselskandal schlummert im Herzen der deutschen Autombobil-Industrie ein weiterer Skandal. Dass daraus kein Tiefschlaf wird, dafür sorgt derzeit die EU-Wettbewerbskommission, die den Absprachen der „Großen 5“ auf der Spur ist und nachweisen will, dass sich VW, AUDI, Porsche, Mercedes und BMW auf Managerebene über Jahre und […]

Widerruf Autokredit ohne Nutzungsersatz – Urteil LG Hamburg 330 O 145/18

Beim Widerruf von Autokrediten könnte das Landgericht Hamburg eine wegweisende Entscheidung getroffen haben. Es entschied mit noch nicht rechtskräftigem Versäumnisurteil vom 29. Juni 2018 nicht nur, dass der Widerruf zulässig ist, sondern auch, dass der Verbraucher bisher keinen Nutzungswertersatz zahlen muss (Az.: 330 O 145/18).