Venture Plus Fonds – Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz

Venture-Capital bedeutet so viel wie Wagniskapital oder Risikokapital. Den meisten Anlegern der Venture Plus Fonds (V+ Fonds) dürfte zwischenzeitlich klar geworden sein, dass sie mit ihrer Beteiligung ein enormes Risiko eingegangen sind.

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Die Venture Plus Fonds haben in Unternehmensbeteiligungen investiert. Die Anleger konnten zwischen einer Einmalzahlung und einem Ratenmodell wählen. Die Hoffnungen der Anleger auf eine rentable und sichere Geldanlage erfüllten sich nicht.

Der Fonds Venture Plus 4 befindet sich in Liquidation. Dennoch können die Anleger dieses Kapitel noch nicht schließen. Sie werden von der Liquidatorin aufgefordert, die ausstehende Raten auf einmal einzuzahlen. „Diese Aufforderung sollte von den Anlegern keinesfalls ignoriert werden. Allerdings sollte auch geprüft werden, ob es eine rechtliche Grundlage für die Zahlungsaufforderung gibt, und ob Gegenrechte bestehen, bevor einfach bezahlt wird.“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart. Zudem kann geprüft werden, ob die Kündigung einer ratierlichen Beteiligung am Venture Plus Fonds 4 aus wichtigem Grund möglich ist, sodass keine weiteren Raten mehr bezahlt werden müssen.

Nicht nur den Anlegern des Venture Plus Fonds 4 drohen finanzielle Verluste. Auch für die Anleger der anderen Venture Plus Fonds ist die Situation schwierig. Der Verkaufsprospekt der V + GmbH & Co. Fonds 1, 2 und 3 KG wurde bereits als fehlerhaft angesehen. Nach der Rechtsprechung des BGH sind Anlageberater verpflichtet, die Prospekte vor einer Empfehlung sorgfältig zu prüfen und die Anleger ggf. vor Prospektfehlern zu warnen. „Daher können Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater bzw. die Fondsverantwortlichen bestehen“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Mit ihren Anteilen haben die Anleger unternehmerische Beteiligungen mit entsprechenden Risiken bis zum Totalverlust des investierten Geldes erworben. Über diese Risiken hätten die Anleger auch umfassend aufgeklärt werden müssen. Hier kommt es darauf an, wie und wie ausführlich beraten und wann der Prospekt übergeben wurde. Da die Fondsgesellschaften in Unternehmensbeteiligungen investierten, waren sie auch stark von der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Ziel-Unternehmen abhängig. Weitere Risiken für die Anleger sind beispielsweise die Weichkostenquote von mehr als 20 %, die langen Laufzeiten oder die erschwerte Handelbarkeit ihrer Beteiligungen.

„Über diese Risiken hätten die Anleger umfassend aufgeklärt werden müssen. Tatsächlich waren die Beteiligungen an den Venture Plus Fonds in den Anlageberatungsgesprächen teilweise sogar als sichere Altersvorsorge dargestellt worden. Eine derartige Falschberatung führt zu Schadensersatzansprüchen der Anleger“, erklärt Rechtsanwalt Staudenmayer.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/kapitalanlegerschutzrecht

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