USTID-Nr.de – DR Verwaltung AG

Schon die Firma Company Data S.P.R.L., welche Ihren Sitz in Brüssel hatte, versuchte unter der Bezeichnung “UST-IDNr.org” Unternehmer mit offiziell wirkenden Formblättern in die Falle zu locken. Darüber berichteten die Anwälte Lüdecke und Fritzsch bereits an anderr Stelle. Nunmehr wird diese Masche ganz aktuell auch von einer Firma mit Sitz in Deutschland betrieben. Daber handelt […]

“Regionales Branchenbuch” der IM Internet Medien Service GmbH

Das „Regionale Branchenbuch“ beschäftigt nicht nur die Anwälte Fritzsch und Lüdecke in Hannover – aber hier hat man einige Erfahrungen mit dem Dienst  der ursprünglich von der  RB Medienverlagsgesellschaft GmbH mit Sitz in Ingolstadt initiiert und heute von der IM Internet Medien Service GmbH angeboten wird.

BGH: Sparkasse darf nur aus sachgerechten Gründen kündigen

Sparkassen dürfen ihren Kunden nur aus sachgerechten Gründen kündigen. Eine intransparente Klausel der Sparkassen bzgl. des Kündigungsrechts erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 5. Mai 2015 für unwirksam (XI ZR 214/14).

Elektronische Parkscheibe

Elektronische Parkscheiben nehmen dem Nutzer etwas Arbeit ab: Sie speichern den Zeitpunkt des Abstellens und informieren dann gut sichtbar, wie lange das Auto nicht bewegt wurde. Nichts anderes macht die klassische „Blaue Scheibe“.

Emergency Call und CAR IT

Unserte Agentur hat vor geraumer Zeit die Domain www.car-it-recht.de reserviert im tiefen Bewusstsein, dass das mal ein Thema werden würde. Aktuell suchen wir nach Kooperationsmöglichkeiten, um gemeinsam mit an IT-Recht interessierten Anwälten und damit befassten Organisationen unter car-it-recht.de ein Informationspportal aufzubauen. Das aktuell vorangetriebene eCall (Emergency Call) und weitere allgemeine CAR-IT-Themen werden eine Plattform brauchen […]

Parship darf Leistungen bis zum Widerruf nicht überhöht berechnen

Aktuell: stern.tv berichtet am 8. Juni über Parship Mit einem Versäumnisurteil  sprach das AG Hamburg (Az. 49 C 607/14) bereits am 12. Januar einem ehemaligen Parhsip-Kunden 336,15 Euro zu. Diesen Betrag hatte das Unternehmen zuvor als Wertersatz für seine bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen einbehalten. Das Amtsgericht folgt damit der Auffassung des Landgerichts […]

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