Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich erneut mit dem Widerruf von Kreditverträgen. Am 23. Juni geht es um die Frage, ob das Widerrufsrecht verwirkt sein kann.
„Vor einem Jahr hatte der BGH entschieden, dass Kreditverträge auch noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden können, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Diesmal müssen die Karlsruher Richter entscheiden, ob der Widerruf bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens auch verwirkt sein kann. Mit dem Urteil würde auch in diesem Bereich Rechtssicherheit einkehren“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Den gesamten Text bei kapitalschutz.de lesen