Neues Jahr, neuer Antrag: gesetzlich Krankenversicherte müssen ihre Zuzahlungsbefreiung von Kassenleistungen für 2015 neu beantragen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Die entsprechenden Bescheinigungen seien jeweils immer nur für ein Jahr gültig.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Wit zitieren die „Pharmazeutische Zeitung: „Grundsätzlich können sich Patienten von Zuzahlungen befreien lassen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten liegt diese Grenze bei 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell von Zuzahlungen befreit. “