Zuzahlung bei Medikamenten

Neues Jahr, neuer Antrag: gesetzlich Krankenversicherte müssen ihre Zuzahlungsbefreiung von Kassenleistungen für 2015 neu beantragen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Die entsprechenden Bescheinigungen seien jeweils immer nur für ein Jahr gültig.

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Wit zitieren die „Pharmazeutische Zeitung: „Grundsätzlich können sich Patienten von Zuzahlungen befreien lassen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet. Bei chronisch kranken Patienten liegt diese Grenze bei 1 Prozent. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind generell von Zuzahlungen befreit. “

Quelle: „Pharmazeutische Zeitung“

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