Zu Beginn der weltweiten Corona-Pandemie begannen viele Unternehmer, ihre Mitarbeiter zunehmend ins Homeoffice zu entsenden – vorausgesetzt, dies war aufgrund deren Tätigkeit auch wirklich umsetzbar. Nach beinahe zwei Jahren möchten immer mehr Betriebe stückweise zum Normalzustand zurückkehren. Auch ein Teil der Arbeitnehmer wünscht sich eine Rückkehr ins Büro. Doch unter welchen Umständen ist diese Rückkehr an den Arbeitsplatz auch wirklich Corona-konform? Was sollten Arbeitgeber, und was sollten Arbeitnehmer dabei beachten?
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Planung ist das A und O: Vorkehrungen durch Arbeitgeber
Dort, wo Arbeitnehmer wieder die Arbeit vor Ort in der Betriebsstätte aufnehmen sollen, ist Vorbereitung gefragt. Bevor Unternehmen ihre Mitarbeiter also wieder im Büro begrüßen, gilt es die Anforderungen an den Infektionsschutz zu definieren und Lösungen zu finden, welche Arbeitnehmern ein sicheres, aber dennoch angenehmes Arbeiten ermöglichen. Diese Punkte sollten dabei unbedingt berücksichtigt werden:
Maskenpflicht am Arbeitsplatz
An die Maskenpflicht haben sich die Bürgerinnen und Bürger zwischenzeitlich gewöhnt. Auch in der Betriebsstätte sollten hochwertige FFP2-Masken natürlich nicht fehlen. Arbeitgeber, die ihren Angestellten den Wiedereinstieg vor Ort erleichtern möchten, sollten deshalb nicht nur eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz implementieren, sondern im besten Fall sogar zertifizierte FFP2-Masken, beispielsweise von ffp.productions, zur Verfügung stellen.
Durch das Bereitstellen der Schutzmasken kann ein regelmäßiges Austauschen gewährleistet werden. Angestellte, deren Arbeitgeber keine FFP2-Masken bereitstellen, sollten immer ein paar Wechselmasken dabei haben, um oft genug zu wechseln. Arbeitgeber sollten außerdem beachten, dass die Maskenpflicht auch dann wichtig sein kann, wenn die einzelnen Mitarbeiter größeren Abstand zueinander haben. Weil die Coronaviren sich durch Aerosole in der Luft ausbreiten, kann eine Übertragung in schlecht durchlüfteten geschlossenen Räumen streng genommen auch mit Abstand stattfinden.
In Unternehmen sollte außerdem darauf geachtet werden, dass Inhaber und Vorgesetzte stets mit gutem Beispiel vorangehen. Auch sie sollten hochwertige FFP Masken made in Germany durchgehend und vor allem korrekt tragen.
Mit Abstand die sicherste Lösung
Neben der Maskenpflicht am Arbeitsplatz sollte in Unternehmen auch auf Abstand geachtet werden. Je mehr Mitarbeiter wieder in der Betriebsstätte erscheinen, desto schwieriger kann es werden, den Abstand sicherzustellen. Es empfiehlt sich daher, in der Betriebsstätte abkömmliche Mitarbeiter weiterhin von zu Hause arbeiten zu lassen.
Mindestens 1,5 Meter sollten die einzelnen Arbeitsplätze voneinander entfernt sein. Auch die Nutzung von Toiletten oder Fahrstühlen sollten geregelt werden. Hierbei wird oft ein umfassendes Konzept notwendig, welches unbedingt erstellt werden sollte, bevor immer mehr Arbeitnehmer wieder regelmäßig im Büro erscheinen. Bei der Konzeptentwicklung sollte auch gleich über das Aufstellen von Trennwänden zwischen den Arbeitsplätzen oder an Kontaktstellen zu Kunden und Lieferanten nachgedacht werden.
Mut zur Schichtarbeit
Wer bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Mitarbeiter keinen ausreichenden Abstand sicherstellen kann, sollte prüfen, ob ein Ausweichen auf flexiblere Zeitmodelle, Hybrid-Arbeit oder Schichtarbeit denkbar wäre. Durch eine Umorganisation kann man in vielen Fällen dafür sorgen, dass es zu weniger Überschneidungen kommt und die Betriebsstätte weniger voll ist.
Sauber ist sicher
In Hinblick auf den Infektionsschutz und auf die allgemein wichtigen AHA-Regeln ist auch darauf zu achten, dass das Personal sich die Hände waschen und desinfizieren kann. So sollten Seifenspender stets aufgefüllt und Desinfektionsmittelspender an verschiedenen Orten in der Betriebsstätte aufgestellt sein. Dabei kann es lohnenswert sein, zu prüfen, ob seitens des Reinigungspersonals häufigeres oder intensiveres Reinigen von Oberflächen und vor allen Sanitärräumen notwendig ist.
Transparenz und Kommunikation
Um sicherzustellen, dass die implementierten Maßnahmen auch wirklich umgesetzt werden, sollten Arbeitnehmer auf eine gute interne Kommunikation und Arbeitsrecht achten. Alle Angestellten müssen die Möglichkeit haben, sich über aktuell geltende Vorkehrungen informieren zu können. Änderungen der spezifischen Maßnahmen sind den Mitarbeitern dabei unverzüglich und verständlich mitzuteilen.
Zudem gilt es zu klären, was passiert, wenn Mitarbeiter sich in häusliche Quarantäne begeben müssen. Kann in diesem Fall wieder auf Homeoffice gewechselt werden? Wie läuft dieser Switch konkret ab?
Team-Events mal anders
Während der Pandemie leidet das Teambuilding im Unternehmen stark. Neben Zoom-Meetings und Präsenzveranstaltungen – sofern diese denn möglich sind – können Arbeitgeber nun beispielsweise Impfkampagnen organisieren. Damit lässt sich das Notwendige mit dem Team-Spirit vereinen. Arbeitnehmer nehmen firmeninterne Impfangebote oft gerne wahr, vor allem natürlich, wenn sie dadurch sehr kurzfristig geimpft oder geboostert werden können.