
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Deutsche Bundesbahn entgegen ihrer bis dato praktizierten Regeln durchaus verpflichtet ist, auch in Fällen höherer Gewalt Entschädigungen an Reisende zu zahlen, die Termine nicht wahrnehmen können oder unverhältnis lange auf Ersatzzüge warten müssen. Die Richter folgten damit einer Empfehlung des zuständigen EU-Kommissars. Dieser hatte die Meiunung vertreten, dass ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn auf höhe Gewalt vorbereitet sein muss und - salopp gesprochen - davon ausgehen muss, dass so etwas ab und zu passiert. Dies gehört demnach zum kalkulierbarbaren Risiko und dies darf im Schadensfall nicht auf die Benutzer umgelegt werden.
Verbraucherschutz-TV-Redaktion
Redaktion
Die Verbraucherschutz-TV-Redaktion führt investigative Recherchen durch und deckt mit besonderem Fokus auf Online-Betrug dubiose Geschäftspraktiken auf. Unser Team bringt jahrelange Online-Expertise mit ein, um Verbraucher vor modernen Betrugsmaschen zu schützen.
Das Verbraucherschutz-TV-Team
Unsere Redaktion
Schreiben Sie uns eine E-Mail:
info@verbraucherschutz.tv







