Zentrale Kartensperre: Ein Anruf unter 116 116 genügt

Wenn Langfinger Jagd auf Bankkarten oder Mitarbeiterausweise machen, sind bestohlene Verbraucher besser geschützt. Sie können alle Karten mit nur einem Anruf sperren lassen und so wesentlich schneller und einfacher als bisher einen Missbrauch verhindern. Über den zentralen Notruf der Sperrvermittlung (Sperr e.V.) ist der direkte Zugang zu den unterschiedlichen Herausgebern von Karten möglich. Banken und Firmen müssen nicht mehr einzeln benachrichtigt werden.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wichtig: Die Notrufnummer gilt nur für Karten von Unternehmen, die sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Die meisten Kreditinstitute nehmen bereits an dem Verfahren teil. Eine Übersicht der beteiligten Unternehmen stellt Ihnen die Verbraucherschutzzentrale NRW zur Verfügung.

Unter der Sperr-Hotline können Verbraucher bislang Maestro-, Kredit-, Handykarten, Kundenkarten mit Zahlungsfunktion sowie Mitarbeiterausweise und elektronische Berechtigungen, wie z.B. Online-Banking-Accounts, sperren lassen. Im Notfall ist die Sperrvermittlung 24 Stunden lang an sieben Tagen in der Woche unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Für Sprach- und Hörbehinderte ist die Service-Nummer auch faxfähig. Wer aus dem Ausland anruft, wählt sich über die + 49 116 116 ein – allerdings kostenpflichtig. Sollte diese Hotline aus dem Ausland nicht erreichbar sein, steht zusätzlich die Rufnummer + 49 30 4050 4050 bereit.

Die Kartensperrung selbst ist kostenlos. Firmen, die dem Sperr-Notruf angehören, könnten aber zukünftig die dafür anfallenden Kosten an die Verbraucher weitergeben.

Ob der Anrufer überhaupt zur Sperrung befugt ist, prüft die Sperrvermittlung nicht. Ein Call-Center-Mitarbeiter leitet den Anruf lediglich an das bzw. die zuständigen Unternehmen, etwa die Bank, weiter. Erst an dieser Stelle muss sich der Anrufer legitimieren. Dafür erfragt der Kartenherausgeber die bei ihm gespeicherten Kundendaten.

Um böse Überraschungen bei der Sperrung selbst zu vermeiden, legt jedes Unternehmen eigene Sicherheitsregeln fest. Wie hoch der Sicherheitsstandard ist, hängt von dem zu sperrenden Medium ab. Wer beispielsweise seine Kreditkarte sperren lassen will, braucht häufig nur Name, Anschrift und Geburtsdatum anzugeben.

Tipps:
* Informieren Sie sich, ob die Herausgeber der von Ihnen benutzten Karten dem zentralen Sperrdienst angeschlossen sind. Falls nicht, sollten Sie die bisherigen Telefonnummern der unterschiedlichen Sperrdienste noch griffbereit haben.
* Damit Sie die Nummer der Sperr-Hotline bei Bedarf auch griffbereit haben, können Sie sich kostenlos einen Notfall-Info-Pass im Scheckkartenformat Link öffnet in neuem Fensterherunterladen. Auf diesem lassen sich auch alle für die Sperrung notwendigen Daten vermerken.
Quelle: Verbraucherschutz-Zentrale NRW

2 comments
  1. Nützlich wäre, wenn gleich hier die angeschlossenen Unternehmen genannt oder abfragbar wären.

    Anmerkung der Redaktion: Ihr Karten führendes Unternehmen hat diese Info für Sie, Sie müssen also nur bei Ihrer Bank fragen, ob sie dabei ist oder nicht.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.