Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)

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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG):
In Deutschland gibt es das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), das die Erbringung von Zahlungsdiensten regelt. Die Aufsicht über Unternehmen, die Zahlungsdienste anbieten, unterliegt in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine „ZAG-Lizenz“ könnte sich daher auf die Lizenz beziehen, die von der BaFin erteilt wird, um Zahlungsdienste anbieten zu dürfen.

Zu Fragen rund um das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz steht Ihnen Rechtsanwalt Fabian Fritsch in Hamburg und deutschlandweit zur Verfügung. Dabei kann es um StartUp-Beratung für Unternehmen gehen, die Zahlungsdienste anbieten wollen, aber auch um Verbraucher-Probleme mit Zahlungsdienstleistern wie z.B. Klarna oder B2B-Angelegenheiten rund um das ZAG.

Insbesondere Accountsperrungen, z.B. Paypal, sind bei RA Fritsch gut aufgehoben.

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