
Die Bundesnetzagentur hat den gesetzlichen Auftrag, Rufnummernmissbrauch festzustellen und zu verfolgen. Ziel ist es, Verbraucher und Unternehmen vor dubiosen Geschäftsmodellen zu schützen.
Hierzu kann die Behörde im Rahmen der Nummernverwaltung mit folgenden Maßnahmen der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Nachdruck verleihen:
* Abmahnungen, Abschaltung und Entzug von Rufnummern, * Untersagung von Rechnungslegung und Inkassierung, * Widerruf oder Rücknahme von Registrierungsbescheiden, * Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln sowie * Bußgeldverfahren.
All diese Maßnahmen führen dazu, dass sich der Missbrauch für die Verursacher nicht mehr lohnt.
Die Bundesnetzagentur kann nur eingreifen, wenn sie sicher ist, dass Rufnummernmissbrauch vorliegt. Dazu wertet sie die Beschwerden der Verbraucher aus und führt eigene Ermittlungen durch. Die ergriffenen Maßnahmen werden auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
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