Das Thema „Widerruf von Immobilienfinanzierungen“ steht am Donnerstag, 11. Februar 2016, im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung des Soester Portals „www.verbraucherschutz.tv“ mit der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei „MZS Rechtsanwälte““ im Fokus von Information und Diskussion. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hält Rechtsanwalt Dr. Strohmeyer einen Vortrag zum „Ewigen Widerrufsrecht“, das im Rahmen der Anpassung deutscher Gesetzgebung an eine EU-Richtlinie zum 21. März 2016 zu Grabe getragen wird. Mit diesem Verbraucherrecht endet auch die Lebensdauer des Widerrufsjokers, mit dem aktuell noch Darlehensverträge aus November 2002 und jünger erfolgreich widerrufen werden können.
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80 % aller Verträge widerrufbar
Dr. Strohmeyer gehört zur Arbeitsgruppe jetzt widerrufen! und damit zu einer aktiven Gemeinschaft von 22 Rechtsanwälten deutschlandweit, die mit kostenlosen Belehrungsprüfungen und Informationsveranstaltungen einen lauten Weckruf initiieren möchten. Mit dem „ewigen Widerrufsrecht“ soll bis zum 21. Juni 2016 spätestens Schluss sein. Die deutsche Bankenlobby hat über den Bundesrat die eigentlich von der EU so nicht geforderte Erweiterung der Immobilienkreditrichtlinie auf Altverträge ins Spiel und durch die Instanzen der Gesetzgebung gebracht. Für Darlehensnehmer, bedeutet dies, dass Finanzierungen auf der Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen spätestens ab Mitte des Jahre nicht mehr widerrufen und zu aktuell historisch niedrigen Zinsen neu abszuschließen sind.
Der Bundesgerichtshof hatte das „ewige Widerrufsrecht“ bereits 2002 ins Spiel gebracht und Fehler in den Widerrufsbelehrungen zahlreicher Banken angeprangert. Für Verbraucher relevant wurde das Thema allerdings erst mit den in letzter Zeit ins Bodenlose fallenden Zinsen. Heute sind – so Untersuchungen der Verbraucherzentralen – rund 80 Prozent aller von 2002 bis 2010 abgeschlossenen Verträge widerrufbar. Für Verbraucher relevant wurde das Thema allerdings erst mit den in letzter Zeit ins Bodenlose fallenden Zinsen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe „jetzt-widerrufen!“ haben bislang rund 8000 gerichtliche und außergerichtliche Verfahren zum Abschluss bringen können und ihren Mandanten damit hohe Ersparnisse eingebracht
Die Veranstaltung beginnt am 11. Februar 2016 um 18.30 Uhr im Kulturhaus „Alter Schlachthof“ in Soest. Anmeldungen werden ab sofort unter der email-Adresse info@verbraucherschutz.tv entgegengenommen. Wer die Veranstaltung in Soest NICHT besuchen kann, dem stehen auf www.jetzt-widerrufen.de zahlreiche weitere Veranstaltungen deutschlandweit zur Auswahl.
Der Faktencheck zum Darlehenswiderruf
- Darlehen ab November 2002 können bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden
- 80 % aller Immobiliendarlehen basieren auf fehlerhaften Widerrufsbelehrungen
- Widerrufsjoker = Widerrufsmöglichkeit auf Basis eines BGH-Urteils aus November 2002
- Fachanwalt Dr. Strohmeyer prüft Belehrungen kostenlos
- Rechtsschutz gibt Kostendeckung bei nicht privat genutzten Immobilien
- Der Widerrufsjoker kann ab 21. Juni 2016 nicht mehr gezogen werden
- Veranstaltung ist kostenlos und unverbindlich
- Sofort-Anmeldung zur Veranstaltung unter 0171 53 55 710 oder info@verbraucherschutz.tv
- Hier kostenlose Belehrungsprüfung anfordern
Informationen zum Veranstaltungsort
Die kostenlose Infoveranstaltung findet am 11. Februar 2016 um 18.30 Uhr im Kulturhaus Alter Schlachthof statt. Sie können diesen Termin nicht wahrnehmen? Hier Alternativ-Veranstaltungen deutschlandweit finden
Hallo,
ich interessiere mich für diese Veranstaltung. Können Widerrufsbelehrungen sofort geprüft werden?
Grüße Lohmaier
Idealerweise bringen Sie Ihre Unterlagen mit (Widerrufsbelehrung als Teil des Vertrages reicht). Dr. Strohmeyer wird Sie dann zeitnah über Ihre Möglichkeiten informieren.
LG USch