Widerruf von Immobilienkrediten: Ein Beispiel, wie Sie den Widerrufsjoker nutzen

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen und Immobilienkrediten lassen immer mehr Bankkunden den Widerrufsjoker ausspielen: Sie widerrufen ihren Kreditvertrag und zahlen das Darlehen entweder vorzeitig zurück, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung leisten zu müssen, oder erreichen bei der Bank einen Vergleich, der die Zinslast erheblich senkt.

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Ein solcher, kürzlich geschlossener Vergleich brachte einem Mandanten von Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf, eine jährliche Zinsersparnis von 2.300 Euro. Der ursprüngliche Immobilienkredit mit einem Sollzins von 3,925 % bis 2021 wurde abgelöst durch einen neuen Kredit mit 2,750 %, der auf Wunsch der Mandanten so bis 2024 festgeschrieben wurde.

Doch nicht immer funktioniert diese Taktik.

Ein mögliches Szenario und verschiedene Lösungswege:
Michael und Melanie Müller haben 2006 ein Häuschen geerbt und mithilfe eines Immobilienkredits den Bruder von Melanie ausbezahlt. 100.000 Euro haben sie seinerzeit zu 5,22 % Sollzins aufgenommen. Der Kredit läuft noch bis 2016. Nachdem sie vom Widerrufsjoker hörten, wurden sie mit ihrem Kreditvertrag und der Widerrufsbelehrung in einer auf Finanzthemen spezialisierten Kanzlei vorstellig. Und siehe da: Die Widerrufsbelehrung war fehlerhaft. Ein gutes Dutzend teils gravierender Fehler findet der Anwalt, darunter eine verwirrende Fußnote und die Formulierung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung“.

Variante 1:
Müllern bittet nun den Anwalt, einen Vergleich mit der Bank anzustreben. Sie möchten den Vertrag nicht vollständig rückabwickeln, sondern von den aktuell günstigeren Zinsen profitieren. Die Bank stimmt zu, denn der Bundesgerichthof (BGH) hat durch etliche Urteile zu diesem Thema eine klare Rechtslage geschaffen. Die Bank möchte die Müllers als Kunden nicht verlieren und keinen teuren Prozess riskieren. Wenige Wochen später knallen in Müllers Häuschen die Sektkorken: Sie haben das Angebot der Bank angenommen, künftig nur noch 2,25 % Zinsen auf ihren Kredit zu zahlen. Ganze 11.000 € Zinsen sparen die Müllers dadurch. Die Kosten für den Anwalt bezahlte die Rechtsschutzversicherung.

Variante 2:
Weder Müllers noch die Bank sind an einem Vergleich interessiert. Müllers haben 50.000 Euro auf der hohen Kante und möchten den Kredit vorzeitig ablösen. Durch den Widerrufsjoker kann ihnen die Bank dafür keine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Die restliche Kreditsumme möchten Müllers durch einen neuen Kredit zu günstigen Zinsen umschulden. Sie erklären also über ihren Anwalt bei der Bank den Widerruf. Wird der Widerruf angenommen, müssen Müllers das Darlehen in der noch offenen Höhe innerhalb von 30 Tagen überweisen. Der Anwalt rät Müllers daher dazu, parallel bei verschiedenen Banken eine Anschlussfinanzierung anzufragen. Die Krux an der Sache ist allerdings: Von dort gibt es die Zusage erst, wenn die Immobilie frei ist – sprich: Der Widerruf muss akzeptiert sein und die Bank die Grundschuld freigeben. Womit dann die 30-Tage-Frist für die Rückzahlung zu laufen beginnt. Die Bank, die die Anschlussfinanzierung zugesichert hat, weiß erst mit diesem Zeitpunkt, wie hoch die Restschuld ist und wann das Datum der Auszahlung ansteht. „Hier heißt es ruhig Blut bewahren, aber in den meisten Banken wird innerhalb weniger Tage über Kreditanfragen entschieden“, sagt Arne Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf.

Er warnt aber auch davor, die schriftliche Zusicherung einer Anschlussfinanzierung all zu früh einzuholen: „Die Banken befristen diese Angebote meist und wer sie nicht innerhalb der Frist in Anspruch nimmt, muss eine neue Anfrage starten.“

Je nach Kreditsumme lohnt sich dennoch der Aufwand und die Nervenstärke, denn wer die Niedrigzinsphase für sich nutzt und den Kredit umschuldet, spart letztlich auch hier mitunter fünfstellige Zinskosten.

Und: Die Rechtsschutzversicherungen zahlen die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn die Bank sich trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrungen weigert, den Widerruf anzuerkennen. Dies gilt allerdings nur, wenn mit dem Darlehen keine Neubau finanziert wird. Sonst können sich Rechtsschutzversicherungen zumeist auf den so genanten Neu-Baurisikoausschluss berufen.

Gerne werfen wir in einer kostenlosen Vorprüfung einen Blick auf Ihren Kreditvertrag und sagen Ihnen, ob er fehlerhaft ist. Dies gilt für alle zwischen dem 01.11.2002 und dem 10.06.2010 unterschriebenen Verbraucherdarlehenverträge. Senden Sie uns per Fax oder Mail Ihren Darlehensvertrag und die Widerrufsbelehrung an strohmeyer@mzs-recht.de. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Ihr Vertrag unterschrieben wurde, schicken Sie ihn uns trotzdem. Bevor wir mit der Prüfung anfangen, klären wir dann die Kostenfrage mit Ihnen individuell.

Und bitte vergessen Sie nicht, uns Ihren Namen und Telefonnummer/Mailadresse zu nennen, dann melden wir uns nach abgeschlossener Vorprüfung.

Mehr Informationen: http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung

mzs Rechtsanwälte GbR
Goethestr. 8-10
D-40237 Düsseldorf

Telefon: +49 211 280663-0
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