Das Thema Widerruf von Immobiliendarlehen, Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen ist derzeit in aller Munde. mzs Rechtsanwälte fasst unter dem Portal www.widerrufs-recht.de die wesentlichen Informationen zusammen.
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Beim Abschluss von Immobilien-Darlehen überbieten sich die Anbieter mit den besten Werbeversprechen. Ist der Darlehensvertrag allerdings erst einmal abgeschlossen, dann war’s das auch mit der Diskussionsbereitschaft von Banken und Sparkassen: Zinsen sind bis zum Ende der Laufzeit einbetoniert, Ausstiege oder Umschuldungsmöglichkeit sind vertraglich nahezu ausgeschlossen. Wer unbedingt seinen Darlehensvertrag vorzeitig beenden und eine bessere Finanzierung seiner Immobilie erreichen will, der nimmt hohe Vorfälligkeitsentschädigungen in Kauf, mit denen sich Kreditgeber für verlorene Zinsleistungen schadlos halten.
Rechtsanwalt Podewils von der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte hat „Aussteigern“ unter www.widerrufs-recht.de alle notwendigen Informationen zusammengefasst, um ein Immobiliendarlehen vor Ablauf der Laufzeit beenden zu können: „In sehr vielen Fällen beruht der Abschluss von Immobiliendarlehen auf fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Kreditnehmer können den Darlehensvertrag widerrufen und den Vertrag durch Zahlung der Restsumme beenden!“ Gerade in Zeiten historisch niedriger Bauzinsen macht es Sinn, alle Möglichkeiten zur Umschuldung zu nutzen. Teilweise werdern sogar Zinssätze von unter 2,5 % angeboten. Podewils weiß aber auch, dass die meisten Banken nicht kampflos auf eine lukrative Vorfälligkeitsentschädigung verzichten: „Unsere Erfahrung ist, dass Banken erst auf ein anwaltliches Schreiben und die Ankündigung eines gerichtlichen Klageverfahrens reagieren. Vorangegangene Anfragen unserer Mandanten wurde in den allermeisten Fällen gar nicht oder ablehnend beantwortet.“ Gerade Kunden von kleinen Banken haben häufig Bedenken, ihre langjährig vertraute Hausbank anzugehen. Diese Bedenken zerstreut Podewils: „Geld verleihen ist ein Geschäft und kein Freundschaftsdienst!“
1. Immobiliendarlehen
Immobiliendarlehen oder Immobilienfinanzierungen sind in aller Regel langfristige Geschäftsverbindungen ohne Ausstiegsmöglichkeiten. Ein Recht zur Kündigung besteht regelmäßig erst nach Ablauf einer Vertragsdauer von 10 Jahren. Selbst in ´Hochzinsphasen werden 5- oder 10 -jährige Hypothekendarlehen vergeben. Kreditnehmer können nur durch Zahlung sehr hoher Vorfälligkeitsentschädigungen aus diesen Immobilienfinanzierungen aussteigen. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung macht allerdings in sehr vielen Fällen einen Widerruf möglich. Es wurden höchstrichterlich viele Fehler in den Widerrufsbelehrungen festgestellt und einige Gerichte haben sich dieser Auffassung angeschlossen. Banken, die diese Widerrufsbelehrungen verwendet haben, können einen Widerruf in aller Regel nicht verweigern. Sollte eine Klage auf Feststellung eingereicht werden, dass ein Widerruf wirksam erklärt wurde, geben in den vom BGH entschiedenen Fällen Gerichte regelmäßig dem Darlehensnehmer Recht: die Bank muss dann nicht nur auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten sondern auch noch die Anwalts- und Gerichtskosten zahlen. Die aktuelle Rechtslage bezieht auch bereits gekündigte Immobilienfinanzierungen mit ein. Wer sich also über eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung geärgert hat, sollte jetzt seine Widerrufsmöglichkeiten prüfen.
2. Rentenversicherungen
Rentenversicherungen abzuschließen hat meist gute Gründe. Ebenso gute Gründe kann es geben, sie wieder auflösen zu wollen. Wer allerdings an das Ersparte heranmöchte, der hat oft hohe Einbußen hinzunehmen, da die Versicherungen regelmäßig nur den Rückkaufswert auszahlen, der niedriger als die insgesamt eingezahlten Prämien ist. Es werden hohe Bearbeitungsgebühren berechnet und die insgesamt angefallenden Kosten abgezogen. Rückkaufswerte berücksichtigen in aller Regel nicht mal ansatzweise den Gewinn, denn das Versicherungsunternehmen mit dem Geld des Versicherten gemacht hat.
Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte bietet Kündigungswilligen mit dem Info-Portal www.widerrufs-recht.de Unterstützung beim Widerspruch von Rentenversicherungen an. Ein erfolgreicher Widerspruch führt zu einer Rückabwicklung des Vertrages und löst die Auszahlung des angesparten Kapitals sowie eine angemessene Verzinsung aus. Rechtsanwalt Podewils: „Ohne anwaltliche Unterstützung wird eine Anfrage eines Kunden in aller Regel vom Versicherungsunternehmen entweder gar nicht oder ablehnend beantwortet. Sie führen nicht passende Entscheidungen an oder lehnen eine Übertragung der Grundsatzentscheidungen aus falschen Gründen ab.“ Ein anwaltliches Schreiben wirkt Wunder, weiß Podewils: „Die Versicherungsunternehmen wissen ja, dass ihre Widerrufsbelehrungen falsch sind und gehen einem vom Anwalt angedrohten gerichtlichen Verfahren aus dem Weg. Die Versicherungen wissen ja, dass sie einen spezialisierten Anwalt nicht mit falschen Rechtsausführungen hinters Licht führen können“. Aber: Das machen sie nicht freiwillig. Weitere Infos dazu gibt es auf www.widerrufs-recht.de. Übrigens: Auch bereits gekündigte und ausgezahlte Versicherungen sind betroffen und können nachträglich in der berechtigen Hoffnung auf einen fairen Ausgleich in Form einer zusätzlichen Zahlung widersprochen werden.
3. Lebensversicherungswiderruf
Die Kapitallebensversicherung ist nach wie vor des Deutschen liebstes Kind. Für unzählige Sparer ist die Lebensversicherung eine Form der Kapitalsicherung, auf deren Auszahlung man nicht unbedingt bis zum Lebensende warten möchte – vielfach definiert das Leben selbst die Notwendigkeiten. Rechtsanwalt Podewils von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf: „Es gibt viele Gründe, sich eine Lebensversicherung auszahlen zu lassen. Dabei ist zuerst die Tilgung von Schulden zu nennen, wenn die Schuldzinsen die von der Versicherung erwirtschafteten Zinsen übersteigen, was gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase sehr wahrscheinlich ist“. Allerdings: Gerade in den Anfangsjahren einer Versicherung fallen hohe Kosten an. Diese werden dem Kunden bei einer Kündigung voll belastet und übrig bleibt meist deutlich weniger als die eingezahlte Summe. Von Verzinsung redet da niemand, in vielen Fällen fressen die Verwaltungs-, Bearbeitungs- und Stornogebühren den „Schatz“ weitestgehend auf.
Eine Lösung bietet Podewils auf www.widerrufs-recht.de an: „Wir empfehlen die Widerspruchsbelehrungen der abgeschlossenen Lebensversicherung zu prüfen!“ Nach aktuellen Urteilen des BGH und vieler Obergerichte sind zahlreiche Widerspruchsbelehrungen unwirksam. Podewils: „Die Verträge können komplett rückabgewickelt werden. Die Versicherungen müssen ihre Kunden, als seien die Verträge niemals abgeschlossen worden!“ Das heißt, es gibt nicht nur die komplette Einlagesumme zurück, sondern zusätzlich auch eine angemessene Verzinsung.
Podewils rät Kunden von Lebensversicherungen, einen Ausstieg gerade in aktueller Zeit zu prüfen. Die aktuelle Rechtslage ist gut und die Versicherungen haben wegen der aktuellen Niedrigszinsphase erhebliche Probleme, interessante Renditen zu erwirtschaften. Ein wichtiges Detail aus der aktuellen Rechtsprechung: Auch bei bereits gekündigten Lebensversicherungen kann der Widerspruch erklärt werden. Dann müssen Versicherungsunternehmen zusätzlich zu dem bereits gezahlten Rückkaufswert noch einen Nachschlag zahlen.
Mehr Informationen: www.widerrufs-recht.de