Die Staatsanwaltschaft München ermittelt offenbar gegen Malte Hartwieg und sein Firmenimperium. Nach Medienberichten geht es um den Verdacht auf Kapitalanlagebetrug. „Möglicherweise gibt es den nächsten großen Anlegerskandal“, befürchtet Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
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Nachdem bereits mehrere Strafanzeigen gegen Hartwieg eingegangen seien, habe die Staatsanwaltschaft München nun die Ermittlungen aufgenommen. Dabei sei es auch zu Durchsuchungen in Hartwiegs Privaträumen und verschiedenen Firmensitzen gekommen. Nähere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft nicht machen.
Im Fokus der Ermittlungen steht mit Malte Hartwieg ein Mann, der in den vergangenen Jahren ein Firmenimperium aufgebaut hat. Dazu zählten die Emissionshäuser Selfmade Capital, New Capital Invest (NCI), Panthera Asset Management und Euro Grundinvest, an denen er direkt oder mittelbar beteiligt ist. Das Emissionshaus Euro Grundinvest hat er ebenso wie die Vertriebsplattform dima24, die u.a. Produkte der genannten Emissionshäuser an den Mann gebracht hat, vor wenigen Wochen verkauft.
„Und fast bei allen Emissionshäusern gab es in letzter Zeit, vorsichtig ausgedrückt, einige Unruhen. Meistens sind Anlegergelder verschwunden. So warten die Anleger einiger Selfmade Capital Emirates-Fonds und NCI-Fonds auf ihr Geld und Anleger des Panthera Global Trading A müssen sogar den Totalverlust ihres Geldes befürchten. Hinzu kommen jetzt noch die überraschenden Verkäufe und die Verknüpfung zwischen dima24 und den Emissionshäusern ist natürlich auch nicht ohne“, so Cäsar-Preller.
Angesichts der sich zuspitzenden Situation empfiehlt Cäsar-Preller betroffenen Anlegern, die um ihr Geld fürchten, anwaltlichen Rat einzuholen. „Es sollte dringend geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, ehe möglicherweise das investierte Geld komplett verloren ist“, erklärt Cäsar-Preller.
In Betracht könnten Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung oder auch aus Prospekthaftung kommen. „Die Anleger hätten im Beratungsgespräch über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Ebenso müssen die Prospektangaben auf ihre Vollständigkeit und ihren Wahrheitsgehalt überprüft werden“, so Cäsar-Preller.
Sollten sich die Vorwürfe gegen Hartwieg bestätigen, kommen noch weitere Möglichkeiten in Betracht.
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