Werkstatthaftung nach kapitalem Motorschaden

Werkstatthaftung nach Motorschaden Werkstatthaftung nach Motorschaden

Nach einem kapitalen Motorschaden geht es bei der Suche nach dem Verantwortlichen um Fakten und juristische Klarheit, wenn man erfolgreich Schadenersatz einfordern will. Ohne einen konkreten Nachweis der Schuld wird niemand Kosten übernehmen und in einem Klageverfahren wird es schwierig, Verantwortlichkeiten nachzuweisen.

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Wenn es um Werkstattversagen geht, dann geht es nicht selten um einen zeitlichen Zusammenhang. Wenn also kurz nach einem ausgeführten Auftrag etwas geschieht, dann ist es vielfach einfach, einen konkreten Zusammenhang herzustellen, aber auch nach längeren und störungsfreien Zuständen können Zusammenhänge nachgewiesen werden. Versierte Gutachter sind immer in der Lage, einen Schaden auch bezüglich der Verursachung zu analysieren.

Zur erfolgreichen Schadensminderung gehört dann aber auch, nach dem Ausschlussverfahren eine eigene Mitschuld und auch ein Herstellerversagen eindeutig ausschließen zu können. Als Mitschuld kann z.B. ein unsachgemäßer Umgang (Fahrweise) oder die Nichteinhaltung von Wartungsintervallen sowie das Ignorieren von Warnzeichen gehören. Dazu ein ganz einfaches Beispiel: Füllt ein Mechaniker nach einer Reparatur zu wenig Öl auf und ignoriert der Fahrer eine entsprechende Warnung durch die Ölkontrollleuchte, dann ist hier konkret zwar die Werkstatt schuld, aber aufgrund der Mitschuld nicht wirklich in die Verantwortung zu nehmen,

Höhe des Schadenersatzes

Durch eine unsachgemäße/fehlerhafte Reparatur verursachte Schäden müssen ausgeglichen werden inkl. aller Folgeschäden wie z.B. Abschleppkosten.  Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich dabei in aller Regel nach der Höhe der Werkstattrechnung plus die der Reparatur folgenden weiteren Schäden. Wird z.B. der Auftrag erteilt, das Öl zu wechseln und kommt es aufgrund dessen zu einem Motorschaden, muss natürlich dieser Schaden verhandelt werden, nicht die Kosten für den Ölwechsel.

Wie viel und vor allem, ob überhaupt Schadenersatz gezahlt werden muss, richtet sich auch nach dem Zeitraum zwischen Reparatur und Schadenseintritt. Wenn z.B. ein neuer Motor eingebaut wird und dieser einen Totalschaden erleidet nach 50.000 Kilometern, dann schließt ein langer Zeitraum  Schadenersatz nicht grundsätzlich aus innerhalb der gesetzlichen Pflichten (Gewährleistung), aber der Schädiger hat Anspruch darauf, die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen zu dürfen.

Ist die sogenannte Sachmängelhaftungsfrist überschritten – 2 Jahre – müssen dem Schadensverursacher  Absicht, fehlende Qualifikation oder die Verwendung nicht angemessener Materialien und/oder Werkzeuge Nachgewiesen werden. Aus dem Schadenersatzrecht resultiert, dass solche schuldhaft verursachten Schäden innerhalb der gesetzlichen Fristen verjähren, z.B. nach zehn Jahren, bzw. nach 30 Jahren, wenn z.B. Personenschäden zu verzeichnen sind nach einem Unfall.

Schadenersatz gegen die Werkstatt durchsetzen

Rechtsanwalt Gisevius:

„Grundsätzlich gibt es hier keine Schadenersatzlösungen von der Stange. Da die Gegenseite sich in aller Regel in einem Klageverfahren juristisch begleiten lassen wird, sollte gerade in Bezug auf eine mögliche Verfristung eines Anspruchs kein Fehler begangen werden!“

Je nach Umfang einer Reparatur sollte diese ausführlich dokumentiert werden. Dazu gehört ein umfangreicher Reparaturauftrag und eine Dokumentation der Garantieversprechen. Verbraucher sollten insbesondere in Bezug auf die Garantie nachfragen, denn eine solche ist grundsätzlich eine ausschließlich zwischen den Vertragsparteien geschlossene Vereinbarung.

Gutachter hinzuziehen

An irgendeiner Stelle des Verfahrens muss zwingend ein Gutachter beauftragt werden – spätestens wenn das Gericht nicht in der Lage ist, aufgrund der Aktenlage über Schuld und Schadenersatz zu befinden. Unter Umständen lohnt es sich aber auch, schon die Entscheidungsfindung auf ein Gutachten zu stützen.

Typische Werkstattfehler

Nicht alle Werkstattfehler führen zu kapitalen Motorschäden. Falls es die Dienstleistung zu einem kapitalen Motorschaden geführt hat, muss das einwandfrei nachgewiesen werden können. Ein gutes Beispiel ist eine falsch montierte Steuerkette oder ein Zahnriemen. Der Versatz um ein Glied sorgt unter Umständen nur für einen Leistungsverlust, kann aber in Belastungssituationen den Ventil-Antrieb so fehlsteuern, dass die Ventile mit dem Kolbenboden in Kontakt kommen. Daraus resultiert in aller Regel ein nicht mehr wirtschaftlich zu reparierender Schaden. Oder: Ein Azubi lässt beim Reinigen der zu reparierenden Teile ein Werkzeug oder eine Schraube in den Motor fallen. Statt alles zu versuchen, um den Fremdkörper zu entfernen, wird der Sachverhalt verschwiegen. Bei falschen oder zu wenig Öl wird der Nachweis schon schwieriger, auch der Nachweis unsachgemäßen Vorgehens ist schwierig, da sich z.B. Anzugsdrehmomente bei der Schadensbegutachtung nicht immer dokumentieren lassen.

Rechtsanwalt Werkstatthaftung

Rechtsanwalt Gisevius steht als Ansprechpartner zu den wirtschaftlichen Folgen von kapitalen Motorschäden gern zur Verfügung. Der erfahrene Jurist ist Kooperationspartner der Portale ig-dieselskandal.de und kapitaler-motorschaden.de sowie Herausgeber des Projektes oeltod-anwalt.de und telefonisch unter der bundesweit kostenlosen Servicerufnummer 0 800 000 1959 erreichbar.

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