Weitere Vorwürfe gegen die Unister GmbH

heise.de zieht am gleichen Strang wie computerbild. Während das Springer-Magazin in seiner ersten Juli-Ausgabe das Ergebnis einer dreimonatigen Recherche veröffentlichte und sich dafür gleich eine Abmahnung der Unister Rechtsanwälte „einfing“, stimmt der Online-Magazin heise.de nun in den Chor ein.

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Hier den heise.de-Artikel zur Unister GmbH lesen.

Heise geht insbesondere auf due Flug-Suchmaschinen von Unister ein. Die auf verbraucherschutz.tv heiß diskutierten Flugbuchungsportale fluege.de und flug24.de erzürnen User u.a. mit dem automatisch gesetzten Häkchen zur Reiserücktrittsversicherung. Nutzer mussten das Häkchen entfernen, wenn sie nicht automatisch Mehrkosten akzeptieren wollten. Heise erkennt auf Basis der computerbild-Recherche „frei erfundene Preisreduzierungen, heimlich aufgeschlagene Service-Gelder, Klick-Fallen“ und erinnert auch an die Abmahnung von eDarling an die Adresse von partnersuche.de. Hier wurde dem Unisterportal das Vorhalten von Fake-Profilen vorgeworfen.

Lesetipp: flug24.de und das Thema Servicegebühr

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