Wann hört es auf? – Oder: Das lange Warten auf den Mahnbescheid

Zugegeben, in einer Abofalle zu stecken ist wie Zahnstein oder ein Pickel an Stellen wo man nicht grut rankommt – trotzdem: Die Frage „Wann hört es auf?“ drängt sich zwar auf, ist aber nicht beantwortbar. Aktuelles Beispiel: Die Marktführer der Branche sind aktuell mehr mit sich selbst als mit ihren Opfern beschäftigt. Daraus ein „Es hat aufgehört“ zu machen wäre zu früh gefreut. Allein aus dem ehemals Buratschen Firmengeflecht gibt es noch 800.000 Euro an offenen Forderungen. Die werden irgendwann eingefordert werden, das ist so sicher wie die Buttonlösung, egal ob der Ex-Chef das im Knast oder im Luxushotel erlebt.

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Aktuell wird im Internet von einer Abofalle berichtet, die Ihren Kunden ein allerallerletztes Ultimatum zur Zahlung stellt und dabei gleich den wirklich letzten Anker wirft: Man bietet einen Vergleich in Höhe von 25 Euro an, etwas mehr als ein Achtel der Gesamtsumme. Wenn das nur 1000 Leute annehmen, nur damit es aufhört, sind das 25.000 Euro. Besser als nichts, denkt sich die clevere Abofalle.

Der verbraucherschutz.tv-Standardspruch „Egal was ist, es hört auf, wenn ihr aufhört!“ gilt mehr denn je: Nach einer erfolgten Kündigung, egal ob sie akzeptiert wurde oder nicht heißt die Devise: Warten bis der Mahnbescheid kommt. Es gibt bislang nicht einen ernst zu nehmenden Manbescheid irgendeiner Abofalle. Man kann Burat und Co. vorwerfen was man will: In 2000 Kommentaren von verbraucherschutz.tv-Usern ist nicht ein einziges Mal von einem Mahnbescheid die Rede.

Wenn der Mahnbescheid kommt: Widersprechen und wieder abwarten. Über das danach mache ich mir keine Gedanken, weil so noch nicht vorgekommen.

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