Personen, die in einem Strafverfahren beschuldigt sind, sollten unbedingt einen Strafverteidiger für ihre Verteidigung beauftragen. Dies gilt auch in Fällen, in denen die vorgeworfene Straftat begangen wurde und eine gerechtfertigte Strafe grundsätzlich akzeptiert wird. Schließlich können sich auch diejenigen, die ihre Tat zugeben und bereuen, ihre Strafe nicht frei aussuchen. Die Strafe legt der zuständige Richter fest, und auf das Strafmaß hat eine ordentliche Verteidigung am ehesten Einfluss. Eventuell übersehen Laien auch mögliche Verteidigungsansätze oder Rechtfertigungsgründe.
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Da oft die persönliche Zukunft im Rahmen eines Strafverfahrens auf dem Spiel steht, ist daher auf die Unterstützung durch einen kompetenten Strafverteidiger keinesfalls zu verzichten.
Verteidigung in Eigenregie: Keine gute Idee
Grundsätzlich steht Beschuldigten in einem Strafverfahren das Recht zu, den Beistand eines Verteidigers in Anspruch zu nehmen. Von diesem, durch die Verfassung gewährleistetem, Recht sollten Betroffene in jedem Fall Gebrauch machen. Die Verteidigung gegenüber dem Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei in Eigenregie ausführen, ist keinesfalls empfehlenswert.
In der Regel fühlen sich die Beschuldigten unschuldig und begehen daher einen fatalen Irrtum – sie sind der festen Meinung, dass sie auch andere von ihrer Unschuld problemlos überzeugen können. Allerdings sind sich professionelle Strafverteidiger einig, dass dies in dem Großteil der Fälle nicht funktioniert.
Natürlich liegen subjektiv betrachtet stets gute Gründe für das eigene Verhalten vor. Diese werden dann in blumigen Worten dargelegt. Allerdings lassen sich die Menschen grundsätzlich nicht gerne überzeugen. Dies gilt in besonderem Maße für Polizeibeamte.
Vielmehr ist sogar das Gegenteil der Fall, denn im Zweifel können alle Aussagen, die durch den Beschuldigten getätigt werden, in Zukunft auch gegen ihn verwendet werden. Daher sollte generell auf jedes Wort verzichtet und geschwiegen werden, wenn die Polizei die betroffene Person einer Straftat verdächtigt.
Die Entscheidung, welche Informationen zu welchem Zeitpunkt preisgegeben werden, sollte ausschließlich von einem professionellen Strafverteidiger getroffen werden.
Beauftragung des Strafverteidigers
Sobald ein Anhörungsbogen der Polizei im Briefkasten zu finden ist oder die Polizei eine Vorladung ausspricht, sollten sich Betroffene somit umgehend an einen kompetenten Strafverteidiger wenden. Wurde eine Anklageschrift der Staatsanwalt durch das zuständige Gericht zugestellt, gilt dies in besonderem Maße. Sobald die Anklageschrift vorliegt, bedeutet dies nämlich, dass ein wichtiger Teil des Strafverfahrens, nämlich das sogenannte Ermittlungsverfahren, bereits abgeschlossen und nicht zum Vorteil des Beschuldigten ausgegangen ist.
Haben Betroffene noch keine Nachricht durch die Polizei erhalten, glauben jedoch aus guten Gründen, dass ein Strafverfahren gegen sie eingeleitet wird, ist es empfehlenswert, bereits zu diesem Zeitpunkt eine vorsorgliche Beratung durch einen Strafverteidiger in Anspruch zu nehmen. Dieser kann besonders in solchen Situationen wertvolle Unterstützung und Hilfe leisten.
Es kann schließlich in einigen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass eine Durchsuchung oder im schwersten Fall sogar eine Verhaftung des Betroffenen droht. Wird ein Strafverteidiger rechtzeitig einbezogen, können entsprechende Maßnahmen eventuell noch abgewendet oder zumindest in ihrem Umfang abgeschwächt werden. Besonders in Fällen, in denen die strafrechtlichen Ermittlungen einen erheblichen Eingriff in die persönliche Integrität bedeuten würden, zum Beispiel durch die Anordnung einer Untersuchungshaft, kann auf frühzeitigen rechtlichen Beistand nicht verzichtet werden.
Generell sind die Strafverteidiger dabei ausschließlich den Interessen des Beschuldigten verpflichtet und müssen stets eine ausnahmslose Verschwiegenheit wahren.