Der VW Abgasskandal hinterlässt viele Verlierer. Gemeint sind nicht nur der Volkswagen Konzern und die Aktionäre, sondern auch die Verbraucher und Händler. „Auch die Käufer der betroffenen Fahrzeuge und Händler können aber möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
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Weltweit soll nach VW-Angaben die Manipulationssoftware bei rund elf Millionen Diesel-Fahrzeugen eingebaut sein. Betroffen sind die Fahrzeuge mit Motoren des Typs EA 189. Zumindest in den USA wurden die Abgaswerte der betroffenen Diesel-Fahrzeuge manipuliert. Allerdings gelten in den USA auch strengere Grenzwerte als in der EU.
Dennoch können sich die VW Kunden auch in Deutschland getäuscht fühlen. „Wenn sie im Glauben einen schadstoffarmen Wagen zu kaufen sich für ein entsprechendes Modell entschieden haben und nun feststellen müssen, dass die Abgaswerte wesentlich höher sind, kann geprüft werden, ob jetzt Gewährleistungsansprüche oder Ansprüche aus Produkthaftung geltend gemacht werden können“, so Cäsar-Preller. Denkbar seien unterschiedliche Varianten. Von der Nachrüstung des Autos bis zur Rückgabe. „Bedacht werden muss auch, dass ein Fahrzeug mit schlechteren Abgaswerten auch einen geringeren Wert hat – auch beim Weiterverkauf“, sagt Cäsar-Preller.
Neben den finanziellen Forderungen in Milliarden-Höhe die auf VW nach dem Abgasskandal zukommen könnten, wiegt auch der Imageschaden schwer. „Und den bekommt wahrscheinlich nicht nur der Konzern, sondern möglicherweise auch die Vertragshändler zu spüren. Die Umsätze könnten einbrechen. Daher können auch die entsprechenden Händlerverträge geprüft werden, ob Regressansprüche geltend gemacht werden können“, so Cäsar-Preller.
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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller