Ein Urteil des Landgerichts Heilbronn dĂŒrfte vom VW-Abgasskandal geschĂ€digten Verbrauchern RĂŒckenwind geben. Mit Urteil vom 9. August 2018 entschied das LG Heilbronn, dass VW fĂŒr die SchĂ€den, die durch die Abgasmanipulationen entstanden sind, haftet (Az.: Sp 2 O 278/17).
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Vor dem LG Heilbronn ging es um die Feststellungsklage einer Verbraucherin, die im Juni 2015 einen VW Beetle TDI gebraucht gekauft hatte. In dem Wagen war der Motor des Typs EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Als die Frau von dem Abgasskandal Kenntnis erlangte, klagte sie auf Feststellung, dass VW fĂŒr die durch die Abgasmanipulation entstandenen SchĂ€den aufkommen mĂŒsse. Das LG Heilbronn bejahte diesen Anspruch. Die KlĂ€gerin sei von VW in einer gegen die guten Sitten verstoĂenden Weise zumindest bedingt vorsĂ€tzlich geschĂ€digt geworden, so das Gericht.
Schon um nicht den Verlust der Zulassung zu riskieren, sei davon auszugehen, dass ein vernĂŒnftiger KĂ€ufer kein Fahrzeug mit einer unzulĂ€ssigen Abschaltvorrichtung erwerben wĂŒrde. Die berechtigten Erwartungen eines durchschnittlichen KĂ€ufers erstreckten sich darauf, dass das Fahrzeug die technischen und rechtlichen Voraussetzungen fĂŒr die Zulassung erfĂŒllt und diese nicht nur durch illegale Mittel erreicht worden sind. Die Frau habe daher einen Anspruch auf Schadensersatz, entschied das LG Heilbronn.
âDas Urteil des LG Heilbronn zeigt, dass geschĂ€digte Verbraucher gute Aussichten haben, ihre AnsprĂŒche im Abgasskandal durchsetzen zu können. Eine ganze Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass VW die KĂ€ufer durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt hat und daher schadensersatzpflichtig istâ, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRĂLLMANN RechtsanwĂ€lte, aus Stuttgart.
Allerdings mĂŒssen die AnsprĂŒche gegen VW auch in KĂŒrze geltend gemacht werden, weil am 31.12.2018 die VerjĂ€hrung der AnsprĂŒche droht.
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