VW-Abgas-Skandal: TILP hat heute die erste deutsche Anlegerklage gegen die Volkswagen AG eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vor dem Landgericht Braunschweig gestellt â VW lĂ€sst Frist zur Beantwortung eines auĂergerichtlichen Einigungsvorschlags des TILP-KlĂ€gers reaktionslos verstreichen â Kostenlose Registrierung fĂŒr geschĂ€digte Anleger und Investoren unter www.vw-klage.de
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Kirchentellinsfurt, 01.10.2015 Die seit ĂŒber 20 Jahren auf Bank- und Kapitalmarkt spezialisierte TĂŒbinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat heute fĂŒr einen von ihr vertretenen KlĂ€ger die erste deutsche Anlegerklage gegen den Wolfsburger Automobilkonzern Volkswagen AG eingereicht. Gleichzeitig hat sie Musterverfahrensantrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) mit mehreren Feststellungszielen gestellt.
Volkswagen hatte am 20.09.2015 öffentlich eingerĂ€umt, die Abgaswerte von Diesel-PKW in den USA fĂŒr Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die Kurse der VW-Stamm- und Vorzugsaktien brachen daraufhin um jeweils ĂŒber 60 Euro ein. Auch die Meldungen ĂŒber den Wechsel an der Konzernspitze sorgten nicht nachhaltig fĂŒr eine Wiederbelebung des Kurses.
Der KlĂ€ger macht vor dem Landgericht Braunschweig einen wirtschaftlichen Schaden aus dem Erwerb von VW-Vorzugsaktien in Höhe von rund 20.000 Euro geltend, welche er im April und Juli 2015 gekauft hatte. Konkret begehrt er mit der Klage die RĂŒckabwicklung seiner AktienkĂ€ufe, hilfsweise hat er einen sogenannten Kursdifferenzschaden von rund 60 Euro pro Aktie geltend gemacht. Weiterlesen bei kapitalschutz.de