Ein angehender Rechtsanwalt freut sich über 5000 Euro Weihnachtsgeld, das ihm die Firma Vodafone jetzt kurz vorm Fest überweisen durfte. Übrigens nicht ganz freiwillig. Der junge Mann hatte nach unzähligen Anrufen des Handyanbieters eine „Einstweilige Verfügung“ erwirkt, die Vodafon weitere Anrufe untersagte.
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Vodafone unterzeichnete eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und versprach, nie wieder anzurufen – hielt sich aber nicht an diese rechtlich bindende Verpflichtung. Alsbald bimmelte wieder das Telefon und der junge Mann hörte nicht nur altbekannte Vertragsverlängerungslitaneien, sondern auch die Kasse von weitem Klingen. Vodafone hat die im Fall einer Zuwiderhandlung festgelegte Strafe in Höhe von 5000 Euro bezahlen müssen.