Da wird die italienische Seele aufatmen: Ein Turiner Gericht hat entschieden, dass der Roller-Kult „Vespa“ ein italienisches Kulturgut ist und auch bleiben soll. Die Vespa hat nun den Status eines Kunstwerks, chinesische Klone des kultigen City-Flitzers dürfen nicht mehr vertrieben werden, wenn der Hersteller Piaggio dafür keine Lizenz erteilt.
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Die chinesische Gesellschaft Zhejiang Zhongneng Industry Groups hat nun die bittere Pille zu schlucken und muss den Vertrieb seiner Zwillings-Vespas einstellen – zumindest in Italien – also dem Mutterland der Vespa.
Die Chinesen hatten mit ihrem Rollermodell „Ves“ die „Vespa LX“ aus dem Jahre 2005 fast naturgetreu kopiert und damit die Urheberrechte an einem industriellen Design-Kunstwerk verletzt. Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR, Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: „Auch ein deutscher Käfer oder ein amerikanischer Mustang dürfte in diesem Umfang nicht kopiert werden.“ Lampmann erkennt auch Parallelen zum italienischen Recht, denn in Deutschland könnten sich Rechteeigentümer darauf berufen, dass der Roller als Werk der angewandten Kunst geschützt sei. Deutsches Recht würde dabei nicht nur die technische Funktionsweise sondern auch die ästhetische Gestaltung schützen, je nach erreichter Schöpfungshöhe. Lampmann: „Designrechtlichen Schutz können ästhetische Gestaltungen zusätzlich nach dem Eintrag des Designs beim DPMA (Deutschen Patent und Markenamt) erlangen.“
Den Chinesen bleibt nun der Weg zur offiziellen Lizensierung. LML in Indien baut die Vespa PX aus den 70er Jahren übrigens mit Genehmigung von Piaggio nach und vertreibt sie weltweit – allerdings auch mit den originalen Piaggio-Werkzeugen.