Rechtsanwalt Richter, der mich in Sachen Webtains bislang absolut bestens beraten und vertreten hat, gibt auf seiner Homepage ein Update zum Verfügungsverfahren der webtains GmbH gegen verbraucherschutz.tv. Demnach wurde ein Verfügungsantrag der Webtains gegen unseren Widerspruch gegen die Verfügung aus Dezember 2011 zurück gezogen.
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Update 08.01.2013:
Kurz vor dem ursprünglich auf Freitag den 11.01.2013 angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung über den Widerspruch von verbraucherschutz.tv gegen die bislang nach wie vor existente einstweilige Verfügung des Landgerichts München I hat die Webtains GmbH den Verfügungsantrag zurückgezogen und verbraucherschutz.tv somit das Feld „kampflos überlassen“. Allzugroße Erfolgsaussichten haben sie sich offenbar nicht ausgerechnet. In der Hauptsache kämpft die Webtains allerdings noch immer in der Berufung vor dem Oberlandesgericht München.