Immer mehr Verfahren im Abgasskandal landen vor dem Bundesgerichtshof – und nicht selten kommen sehr verbraucherfreundliche UrteilssprĂŒche dabei heraus. In einem aktuellen Verfahren gegen die Daimler AG hat sich der BGH erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, wie intensiv sich der KlĂ€ger inhaltlich in seinem Vortrag mit der Thematik des „Thermofensters“ auseinandersetzen muss. Die HĂŒrden wurden nicht zu hoch angesetzt.
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Dem KlĂ€ger war in den Vorinstanzen vorgeworfen worden, nur ins Blaue hinein mit nicht zu beweisenden VorwĂŒrfen technischer Art zu agieren. Beide Instanzen lehnten die Beweisaufnahme in Form eines Gutachtens ab, da sie die Forderung danach als Ausforschungsbeweis bewerteten und diesen als unzulĂ€ssig. Soll heiĂen: Die Gerichte warfen dem KlĂ€ger vor, es auch nicht so genau zu wissen und daher einen Gutachter aufrufen zu wollen.
Dazu jetzt der Bundesgerichtshof. „Die Angabe nĂ€herer Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese fĂŒr die Rechtsfolgen nicht von Bedeutung sind“.
Die MaĂstĂ€be der Vorinstanzen seien zu streng gewesen. Nicht erst ein offizieller RĂŒckruf mache eine unzulĂ€ssige Abschaltvorrichtung „amtlich“. Auch ohne RĂŒckruf könne ein Sachmangel in Form einer unzulĂ€ssigen Abschaltvorrichtung bestehen.
Verbrauchern fehle in aller Regel die notwendige Sachkenntnis, um VorgĂ€nge in einem Motor ausreichend vortragen zu können. Die Daimler AG mĂŒsse die VorwĂŒrfe entkrĂ€ften. Dies, so der BGH, habe der Konzern bislang versĂ€umt und sogar Fristen fĂŒr Stellungnahmen verstreichen lassen.
Die KooperationsanwĂ€lte der IG Dieselskandal haben in Hunderten von FĂ€llen erstinstanzlich rund um das Thermofenster agrumentiert und die meisten Verfahren warten jetzt auf die Berufung. Hier dĂŒrften die Verfahren nun bessere Aussichten haben, dann Daimler muss sich positionieren – will dies aber offensichtlich nicht.
Noch immer beschrĂ€nkt sich Mercedes auf das Argument des Motor- und Bauteileschutzes. Mittlerweile stehen aber viele Gerichte auf dem Standpunkt, dass ein solcher Schutz mit anderen Mitteln herbeifgefĂŒhrt werden mĂŒsse, als mit der Abschalung von Abgasreinigung.