Ber BGH hat ein bedeutsames Musterverfahren wieder einen Schritt voran gebracht und macht mit seinem Urteil insgesamt 17.000 Anlegern Hoffnung, die mit Telekom-Aktien sehr viel Geld verloren haben. Was allerdings sehr schade ist: Von diesem Urteil profitieren nur Anleger, die rechtzeitig gegen die Telekom geklagt haben. Für alle anderen, die diesen Schritt damals nicht gewagt haben ist die Sache verjährt. Das Musterverfahren, das Rechtsanwalt Andreas Tilp aus Tübingen für seinen Mandanten juristisch begleitet, hat nur Auswirkungen auf Klagen, die aktuell bei deutschen Gerichten ruhen. Das Musterverfahren muss wieder aufgenommen, entsprechend der Grundsätz des BGH-Urteils entschieden werden. Für alle anderen Anleger gilt: Das verlorene Geld bleibt verloren.
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