Ermittelt wird gegen die Autark Group AG schon länger. Nun hat die Staatsanwaltschaft Dortmund zugeschlagen und am 10. Juli 2018 mehr als 40 Objekte der Autark Group AG u.a. in Duisburg, Olpe und Holzminden durchsucht.
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Wie test.de berichtet, richten sich die Ermittlungen gegen den Vorstand der Autark Invest AG in Liechtenstein. Es besteht der Verdacht der Untreue und des gewerbsmäßigen Betrugs. Die rund 3600 Anleger, die ihr Geld in Nachrangdarlehen der Autark Invest AG investiert haben, müssen schon seit Monaten um ihr Geld fürchten. Auch wenn die Nachrangdarlehen gekündigt wurden, blieb die Rückzahlung häufig aus und die Anleger wurden vertröstet.
Eine Rolle spielte dabei offenbar auch die Rahl Geschäftsbesorgungs GmbH, die die Autark-Anleger angesprochen und vermeintlich die Forderung gegen die Autark Invest AG aufkaufen wollte. Auch die Räume der Rahl Geschäftsbesorgungs GmbH in Holzminden wurden von den Ermittlern durchsucht. Nach Angaben der Ermittler wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, das u.a. auch Aufschluss über die personellen Verwicklungen zwischen der Autark Gruppe und der Rahl Geschäftsbesorgungs GmbH geben wird.
Die dubiosen Vorgänge rund um die Autark-Gruppe sind nach der Razzia um eine Facette reicher. Für die Anleger bleibt die Hoffnung, dass die Ermittlungen bald mehr Licht ins Dunkel bringen werden. Allerdings spricht auch vieles dafür, dass ihr Geld verloren sein könnte, wenn sie nicht selbst entsprechende rechtliche Schritte einlegen, um ihr Kapital zu retten. Rechtsanwalt Ralf Buerger ist als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit dem Fall Autark Invest bestens vertraut. Er empfiehlt den Anlegern bestehende Verträge prüfen zu lassen und berechtigte Forderungen durchzusetzen.
Außerdem kommen auch Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler in Betracht. „Bei Nachrangdarlehen ist das Totalverlust-Risiko für die Anleger besonders hoch, da ihre Forderungen im Insolvenzfall nachrangig behandelt werden. Über die bestehenden Risiken hätten sie von den Vermittlern aufgeklärt werden müssen. Haben die Vermittler ihre Informationspflicht verletzt, können sie schadensersatzpflichtig sein“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.
Zudem kann geprüft werden, ob die Nachrangigkeit überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das ist häufig nicht der Fall, da der Anleger durch entsprechende Klauseln in den AGB unangemessen benachteiligt wird.
Mehr Informationen: https://www.nachrangdarlehen.net/autark-invest-ag-nachrangdarlehen