My Friend Cayla & Co.: Spionage-Puppen im Kinderzimmer

Big Brother lĂ€sst grĂŒĂŸen: Die perfekte Puppe 2017 ist mehr ein Multimedia-Center als ein Kuscheltier und steht sowohl Kindern als Google-Suchhilfe als auch Eltern als Standortmelder oder als ÜbertrĂ€ger fĂŒr Mamis Stimme vom BĂŒro ins Kinderzimmer zur VerfĂŒgung. Allerdings: Wenn das BĂ€rchen technisch zu viel drauf hat bekommen Hersteller, VerkĂ€ufer und Nutzer juristische Probleme. Denn Angebote wie „My Friend Cayla“ sind alles andere als Spielzeuge, sondern vielmehr hochwertige Spionage-Tools.

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Ein studentischer Mitarbeiter des IT-Sicherheitsexperten Professor Sorge – Stefan Hessel – hat jetzt festgestellt: Eigentlich sind Puppen wie Cayla mit bluetoothfĂ€higen Mikrofonen und Lautsprechern nĂ€her dran an der verbotenen Sendeanlage, als unbedarfte Eltern denken könnten. Hessel zufolge ist der Besitz, die Herstellung, die Nutzung und der Vertrieb verboten. Die Puppe sei eine verbotene Sendeanlage im Sinne des § 90 TKG.

Rechtliche Reglementierung ist notwendig

Mit der Puppe können heimlich GesprĂ€che abgehört werden. In den falschen HĂ€nden ist KleinkindÂŽs Liebling eben ein hoch effizientes Spionagewerkzeug. „Gut, das ist eine Baby-Phone aus den 80-ern ja auch gewesen!“ empfehlen BefĂŒrworter etwas mehr VerstĂ€ndnis fĂŒr die zwangslĂ€ufig fortschreitende Technisierung im Kinderzimmer. Dazu Arno Lampmann, Fachanwalt fĂŒr gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei LHR – Kanzlei fĂŒr Marken, Medien, Reputation: „Das ist ja keine Optimierung bestehender GerĂ€te-Technik, sondern eine echte AufrĂŒstung, mit der – egal, ob absichtlich oder fahrlĂ€ssig – extreme Perönlichkeitsrechtsverletzungen realisiert werden können. Daher ist es sinnvoll, dass der Gesetzgeber diese Techniken, die sich zur Verletzung von Rechten Anderer nahezu aufdrĂ€ngen, auch unter strenge Beobachtung stellt.”

GefĂ€hrlich wird es durch Bluetooth: „Jedes bluetoothfĂ€hige GerĂ€t in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen. In einem Versuch hatte ich auch ĂŒber mehrere WĂ€nde hindurch auf die Puppe Zugriff. Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, so IT-Experte Hessel.

Die Bundesnetzagentur hat sich mittlerweile der Meinung des engagierten Studenten angeschlossen und Puppen dieser Art und LeistungsfĂ€higkeit verboten – zumindest solange entsprechende Sicherheitsvorkehrungen fehlen.

(Bild: © AEyZRiO – Fotolia.com)

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