Der Aufbau eines Finanzpolsters fürs Alter oder den Fall finanzieller Engpässe ist wichtig. Gerade Menschen mit eher geringem Einkommen fällt es jedoch nicht leicht, sich ein solches aufzubauen. Was viele aber nicht wissen: Auch mit kleinen Einzahlungen lassen sich Rücklagen schaffen – und dabei werden Arbeitnehmer und Staatsbedienstete oft sogar durch ihren Arbeitgeber oder Dienstherrn unterstützt. Die Unterstützung wird in Form vermögenswirksamer Leistungen gewährt. Oft wird der Betrag sogar durch den Staat aufgestockt.
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Was sind vermögenswirksame Leistungen zu verstehen?
Für die allermeisten Menschen ist es wichtig, sich – etwa für die Rentenzeit – ein finanzielles Polster aufzubauen. Meist lässt sich das jedoch nicht allein durch Einsparungen rund um die Bereiche Energie oder Versicherung des eigenen Autos leisten. Werden die hier eingesparten Beträge zur Seite gelegt, genügen sie für den Vermögensaufbau nicht. So ist es erforderlich, regelmäßig etwa in einen Fond- oder Banksparplan zu investieren, um ein kleines Vermögen aufbauen zu können.
Bei ihrem Vermögensaufbau können sich Arbeitnehmer durch vermögenswirksame Leistungen unterstützen lassen. Bei vermögenswirksamen Leistungen (kurz VL) handelt sich nämlich um freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers. Sie dienen dem Vermögensaufbau des Arbeitnehmers und können etwa in einen Fond- oder Banksparplan oder in den Bausparvertrag investiert werden. Der Vermögensauf- oder auch der Schuldenabbau wird so mit bis zu 40 Euro monatlich durch den Arbeitgeber unterstützt. Arbeitnehmer, die clever sparen und Tipps zu vermögenswirksamen Leistungen beachten, schaffen sich so mit fremder Unterstützung ein finanzielles Polster.
Muss jeder Arbeitgeber VL-Zahlungen leisten?
Vermögenswirksamen Leistungen sind eine freiwillige finanzielle Unterstützung, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern gewährt. Ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistungen besteht daher prinzipiell nicht. Allerdings sind Spar-Zuschüsse im Rahmen vieler Arbeits- und Tarifverträge vorgesehen. Außerdem haben Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage die Möglichkeit, ihren Arbeitgeber um vermögenswirksame Leistungen statt etwa einer Gehaltserhöhung zu bitten.
Wird der Sparzuschuss durch den Arbeitgeber gewährt, kann er monatlich maximal 40 und mindestens 6,65 Euro monatlich betragen.
Staatliche Unterstützung zu VL-Zahlungen
Insbesondere Personen mit einem eher niedrigen Einkommen profitieren von Spar-Zuschüssen. Das trifft auf Personen zu, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro (bzw. 35.800 Euro bei Lebens- und Ehepartnern) nicht übersteigt. Sie können sie nämlich auch die Arbeitnehmersparzulage für wohnwirtschaftliche Zwecke etwa im Zusammenhang mit einem Bausparvertrag erhalten. Wer auf einen Bank- oder Fondssparplan setzt, erhält bis zu einem Einkommen von 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro staatliche Unterstützung.
Spar-Zuschüsse können in verschiede Spar-Optionen investiert werden.
Spar-Zuschüsse anlegen: Diese Möglichkeiten gibt es
Es gibt mehrere Möglichkeiten, um mit Spar-Zuschüsse des Arbeitgebers anzulegen. Unter anderem ist es mit ihnen möglich, einen Immobilienkauf zu finanzieren oder in die eigene Altersvorsorge zu investieren. Welche Spar-Option die passende ist, hängt von den individuellen Ansprüchen und Gegebenheiten ab.
Langfristiges Sparen mit einem Fondssparplan
Das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen im Kontext eines Fonds ist für junge Menschen attraktiv. Schließlich sind Fondssparpläne insbesondere langfristig lohnend. Wird der Fondssparplan langfristig bespart, bietet er gute Renditechancen. Zu bedenken ist aber, dass Fonds einem gewissen Schwankungsrisiko unterliegen. Das VL-Sparen mit einem Fonds eignet sich daher eher für risikobereite Menschen.
Bausparvertrag mit vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen werden besonders oft im Kontext eines Bausparvertrages angelegt. Diese Option eignet sich für Menschen, die ohnehin in einigen Jahren eine Immobilie erwerben möchten. Dabei besonders praktisch: Der Bausparvertrag bietet eine Absicherung gegen steigende Zinsen. Wer ihn abschließt, sichert sich das Recht auf ein Darlehen zu günstigen Konditionen – selbst dann, wenn sich das Zinsumfeld insgesamt verschlechtert hat. Gleichzeitig bleiben die Sparzinsen auf den eingezahlten Betrag erhalten, was bei Verträgen, die vor der Niedrigzinsphase abgeschlossen wurden, von Vorteil ist.
VL-Zahlungen zur Tilgung eines Immobilienkredits
VL-Zahlungen können helfen, eine eigene Immobilie schnell abzubezahlen. Das ist eine attraktive Möglichkeit, um Zinskosten zu sparen. Dabei besonders praktisch: Die kreditgebende Bank oder Sparkasse darf die VL-Zahlungen als Tilgungsbonus nicht ablehnen.
Spar-Zuschüsse in einen Banksparplan investieren
Personen mit einem eher höheren Einkommen, die VL-Zahlungen erhalten, können in einen Banksparplan investieren. Auch das bei Fondssparplänen höhere Schwankungsrisiko wird so vermieden.
Spar-Zuschüsse erhalten – so geht’s
Da es sich bei VL-Zahlungen um freiwillige Zuwendungen des Arbeitgebers handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf deren Erhalt. Dennoch sollte, wer sie erhalten möchte, zuerst das Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen. Außerdem kann ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag die Frage nach Spar-Zuschüssen klären.
Stellt sich heraus, dass der Arbeitnehmer VL-Zahlungen erhalten kann, muss in einem nächsten Schritt eine passende Anlageform gefunden werden. Welche das ist, lässt sich im Rahmen einer Beratung bei einer Bank oder Sparkasse herausfinden. Von Interesse sind bei der Wahl der Anlageform sowohl das Alter des Anlegers, seine Ziele als auch seine Finanzsituation.
Zudem ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass verschiedene Anlageformen unterschiedlich staatlich gefördert werden. Wichtiger als die angebotene staatliche Förderung ist für den Anleger meist aber der Verwendungszweck. Schließlich steht das Sparziel für die meisten Menschen bei jeder Anlage im Vordergrund.
Welche Abgaben werden fällig?
An den Arbeitnehmer gezahlte VL-Zahlungen sind nicht steuer- oder abgabenfrei. Der Arbeitgeber zahlt daher zwar den seinem Arbeitnehmer zugesagten Betrag ein – allerdings werden die Leistungen faktisch dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet. Das hat zur Folge, dass sich die zu zahlenden Abgaben mit den vermögenswirksamen Leistungen erhöhen. Somit verringert sich in Abhängigkeit von Steuersatz und Steuerklasse das Nettoeinkommen.
Etwas anders gilt nur dann, wenn vermögenswirksamen Leistungen in betriebliche Altersvorsorgen investiert werden. In diesem Fall sind sie während der Einzahlungsphase weder steuer- noch sozialabgabenpflichtig. Abweichendes gilt dann erst in der Rentenphase.
Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen zusammengefasst
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Geldleistungen, die der Arbeitgeber zu Geldanlagen seines Arbeitnehmers beisteuert. Ob vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden oder nicht, wird im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt. Werden sie gewährt, können sie beispielsweise genutzt werden, um Einzahlungen in einen Fonds- oder Banksparplan aufzustocken. Außerdem ist es möglich, mit ihrer Hilfe einen Immobilienkredit schneller zurückzuzahlen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass vermögenswirksame Leistungen dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers hinzugerechnet werden. Sie erhöhen so die Steuerlast.
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