Schmutziger „Umweltprinz“ – Schadensersatz beim VW Tiguan – LG Kiel 12 O 446/18

Von einer „Art Umweltprinz“ zum AbgassĂŒnder – fĂŒr den KĂ€ufer eines VW Tiguan 2.0 TDI war der Abgasskandal ein Schock. Das vermeintlich umweltfreundliche Fahrzeug erwies sich als Flop. Nun erhĂ€lt der geschĂ€digte KĂ€ufer Schadensersatz. Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 1. August 2019, dass er den Tiguan zurĂŒckgeben kann und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstattet bekommt (Az.: 12 O 446/18).

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„Meinem Mandanten war der VW Tiguan Diesel als absolut umweltfreundlich, wenn auch nicht wortwörtlich als eine Art Umweltprinz empfohlen worden. Das Fahrzeug sei aus Umweltaspekten das Nonplusultra, Feinstaub oder Stickoxide wĂŒrden keine Rolle spielen. Unter anderem unter diesen Gesichtspunkten kaufte mein Mandant Anfang 2014 einen VW Tiguan 2.0 TDI als Neuwagen. Das böse Erwachen folgte als der Abgasskandal im Herbst 2015 publik und die Abgasmanipulationen bekannt wurden. Deshalb haben wir schließlich auf Schadensersatz geklagt und hatten Erfolg“, erklĂ€rt der Kieler Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser.

Der KlĂ€ger hatte zwar das Software-Update aufspielen lassen, doch das stand seinem Schadensersatzanspruch nicht im Wege. Das Landgericht Kiel entschied, dass der KlĂ€ger durch die Abgasmanipulationen vorsĂ€tzlich sittenwidrig geschĂ€digt wurde. Durch die unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft. Dies ergebe sich schon aus dem verpflichtenden RĂŒckruf des Kraftfahrt-Bundesamts und einem möglichen Verlust der Betriebserlaubnis, wenn das Software-Update nicht aufgespielt wird, so das LG Kiel. Die Nutzbarkeit des Fahrzeugs sei dadurch nicht gewĂ€hrleistet gewesen.

Dem KlĂ€ger sei schon mit dem Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da er das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hĂ€tte. Daher sei es unerheblich, ob spĂ€ter ein Software-Update installiert wurde. Ein arglistig getĂ€uschter KĂ€ufer einer mangelhaften Sache mĂŒsse sich nicht auf die Beseitigung des Mangels verweisen lassen, fĂŒhrte das LG Kiel weiter aus. Der Kaufvertrag mĂŒsse daher rĂŒckabgewickelt werden, d.h. VW muss den Tiguan zurĂŒcknehmen und den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten.

So wie das Landgericht Kiel haben inzwischen bundesweit zahlreiche Gerichte im Dieselskandal verbraucherfreundlich entschieden. Diese Rechtsprechung wird inzwischen auch durch Urteile der Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe oder Koblenz bestĂ€tigt. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Das zeigt, dass hervorragende Aussichten bestehen, SchadensersatzansprĂŒche gegen VW durchzusetzen. Forderungen können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden.“

Mehr Informationen zu SchadensersatzansprĂŒchen im Dieselskandal

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