Luxemburg/Brüssel: Im Streit um eine EU-Kartellstrafe hat der Markenhersteller Villeroy & Boch und andere deutsche Sanitärausstatter eine juristische Schlappe erlitten.
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Das EU-Gericht bestätigte heute die Geldbußen, die die EU-Kommission 2010 gegen die Firmen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt hatte. Verbraucher mussten deshalb jahrelang für Badewannen, Duschkabinen und Wasserhähne zu tief in die Tasche greifen.
Villeroy & Boch muss mit 71,5 Millionen Euro die höchste Strafe zahlen. Die Richter bestätigten auch die Geldbußen für die deutschen Firmen Duravit, Hansa und Dornbracht. Die Klage von Hansgrohe wurde abgewiesen. Die Firmen können sich gegen das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof, wehren.
Insgesamt hatte die EU-Kommission 2010 gegen 17 Firmen Geldstrafen von insgesamt 622 Millionen Euro verhängt. Einige der Firmen hatten mit ihren Klagen in Luxemburg Erfolg: Die Richter reduzierten die Gesamtsumme um mehr als 200 Millionen Euro.
Die Teilnehmer des Kartells kamen aus Deutschland, Österreich, Italien, Belgien, Frankreich und den Niederlanden. Nach Ansicht der EU-Kommission hatten sie zwölf Jahre lang die Preise künstlich hoch gehalten. Die Firmen hätten die Preise für Badewannen, Spülkästen, Duschkabinen, Duschtüren und Armaturen im Detail abgesprochen und sich mehr als 250 Mal zur Absprache getroffen.