Rechtsanwalt Meier hat zum Thema OPM und deren Angebot „drive2u.de“ ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg ins Netz gestellt.
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Demnach sind die verborgenen Preishinweise auf der Internetseite des Anbieters eindeutig nicht Teil der Vertragsanbahnung. Leitsatz: Bei drive2u.de ist der Preishinweis überraschend iSd. § 305 c BGB.