Stuttgart, 04. MĂ€rz 2014. Empfiehlt eine Bank einem Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Insbesondere dann, wenn der Kunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will. So hĂ€tte die Volksbank Brackenheim-GĂŒglingen in Baden-WĂŒrttemberg einem KlĂ€ger mit diesem Anlageziel keine Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren AusschĂŒttungen anbieten dĂŒrfen, urteilte das Landgericht Heilbronn am 13. Februar 2014 und verurteilte die Bank zu einer hohen Schadensersatzleistung von rund 500.000 Euro inklusive entgangenen Gewinn.
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âVielfach sind von Banken geschlossene Fonds, beispielsweise Immobilienfonds, Schiffsfonds und Lebensversicherungsfonds, als geeignete Altersvorsorgeprodukte empfohlen worden. Die betreffenden Anleger können sich daher unter anderem auf eine fehlerhafte Anlageberatung berufenâ, so RechtsanwĂ€ltin Dr. Petra Brockmann von Hahn RechtsanwĂ€lte. RegelmĂ€Ăig gibt es aber auch darĂŒber hinausgehende Pflichtverletzungen, die ebenfalls Gegenstand von Schadensersatzprozessen sind. Nach Feststellung einer Pflichtverletzung muss jedoch ĂŒber die weiteren nicht mehr entschieden werden.
Im betreffenden Fall hatte der Anleger auf Anraten der Volksbank Brackenheim-GĂŒglingen 2007 mehrere geschlossene Fonds, wie die Schiffsfonds MS âVEGA SPINELLâ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, die FHH Fonds Nr. 36 MS âARIKAâ und MS âMONZAâ GmbH & Co. KG sowie die MT âKing Darwinâ Tankschifffahrts GmbH & Co. KG gezeichnet. Investiert hatte der Anleger in diese Fonds insgesamt 450.000 Euro. Da die Schiffsfonds zu dem vorgegebenen Anlageziel nicht hĂ€tten empfohlen werden dĂŒrfen, hat das Landgericht Heilbronn die Bank zu Schadensersatz in Höhe von 455.530,00 Euro verurteilt. Zugesprochen wurde zudem ein entgangener Gewinn in Höhe von zwei Prozent p.a.
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Autorin: Dr. Petra Brockmann, FachanwĂ€ltin fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht
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Hahn RechtsanwĂ€lte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch fĂŒr Wirtschaftskanzleien 2013/2014, erneut als âhĂ€ufig empfohlene Kanzleiâ bei den bundesweit tĂ€tigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der KanzleigrĂŒnder, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, RechtsanwĂ€ltin Dr. Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschlieĂlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tĂ€tig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind FachanwĂ€lte fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn RechtsanwĂ€lte Partnerschaft vertritt ausschlieĂlich Kapitalanleger. FĂŒr die Kanzlei sind zurzeit achtzehn AnwĂ€lte tĂ€tig, davon sind acht FachanwĂ€lte fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht. Hrp verfĂŒgt ĂŒber Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.