Ob mit oder ohne vorausgehenden RĂŒckruf des Fahrzeugs durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA): Auch bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotoren des Typs EA 896 bzw. EA 897 lassen sich SchadenersatzansprĂŒche im Abgasskandal durchsetzen. Das zeigt ein Urteil, das die Kanzlei Schwering RechtsanwĂ€lte am Landgericht Oldenburg erstritten hat. Das LG Oldenburg entschied mit Urteil vom 20. Januar 2021, dass die Audi AG einen Audi Q5 3,0 Liter TDI zurĂŒcknehmen und der KlĂ€gerin den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten muss (Az.: 17 O 1398/20).
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Die KlÀgerin hatte den Audi Q5 im Juni 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein 3-Liter-Turbodieselmotor zum Einsatz.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat unter dem Code 23X6 fĂŒr eine ganze Reihe von Audi-Modellen den RĂŒckruf wegen der Verwendung einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung angeordnet; das Fahrzeug der KlĂ€gerin war von einen solchen RĂŒckruf des KBA allerdings nicht betroffen. Die KlĂ€gerin war dennoch ĂŒberzeugt, dass ihr Fahrzeug mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung und zudem mit einen sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung ausgestattet ist. Daher machte sie SchadenersatzansprĂŒche geltend.
Die Klage hatte Erfolg. Audi habe ein Fahrzeug mit einer unzulÀssigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und die KlÀgerin dadurch vorsÀtzlich sittenwidrig geschÀdigt. Die KlÀgerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Oldenburg.
Audi habe den Motor mit einer unzulĂ€ssigen Abschalteinrichtung in Form der sog. AufwĂ€rmstrategie ausgestattet. Diese bewirke, dass der Stickoxid-AusstoĂ auf dem PrĂŒfstand zwar verringert wird, im realen StraĂenverkehr aber wieder ansteigt. Eine solche Funktion verstoĂe gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und sei unzulĂ€ssig., so das Gericht.
Dies ergebe sich aus der Beurteilung des KBA, dass die Motorsteuerungssoftware eine unzulĂ€ssige Abschalteinrichtung enthĂ€lt und deshalb verschiedene Modelle mit dem Motor des Typs EA 897 zurĂŒckgerufen wurden. Ob das Fahrzeug der KlĂ€gerin ebenfalls mit einem Motor des Typs EA 897 oder, wie von Audi behauptet, mit einem Motor des Typs EA 896 Gen2 ausgestattet ist, sei unerheblich, so das LG Oldenburg. Denn auch der EA 896 Gen2 verfĂŒge nach Angaben des KBA ĂŒber vier Abschaltvorrichtungen, von denen die Behörde zwei als unzulĂ€ssig eingestuft und auch fĂŒr Fahrzeuge mit diesem Motor einen verpflichtenden RĂŒckruf angeordnet hat.
Der KlĂ€gerin sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon auszugehen sei, dass sie das Fahrzeug bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht gekauft hĂ€tte. Der Kaufvertrag sei daher rĂŒckabzuwickeln, so das Gericht. Gegen RĂŒckgabe des Fahrzeugs mĂŒsse Audi den Kaufpreis abzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung erstatten. Die KlĂ€gerin hatte den Audi Q5 gebraucht zu einem Preis von 30.000 Euro gekauft und ist knapp 100.000 Kilometer mit dem Wagen gefahren. AbzĂŒglich einer NutzungsentschĂ€digung in Höhe von rund 13.600 Euro erhĂ€lt sie noch ca. 16.400 Euro plus Zinsen.
âDas Urteil ist ein weiterer Beleg dafĂŒr, dass sich bei Fahrzeugen mit 3-Liter-Turbodieselmotoren im Abgasskandal SchadenersatzansprĂŒche durchsetzen lassen. Auch die Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg haben bereits entschieden, dass Audi Schadenersatz leisten muss. Zudem hat auch der EuGH mit Urteil vom 17.12.2020 klar gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulĂ€ssig sind. Das gilt auch fĂŒr Funktionen, die den Motor vor VerschleiĂ schĂŒtzen sollen. Damit dĂŒrften auch Thermofenster unzulĂ€ssige Abschalteinrichtungen seinâ, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.