Nun kommt er also: Der Rückruf für den T6 ! Exakt vor einem Jahr wurden tausende von bestellten und bereits zur Auslieferung vorbereiteten VW-Bullis von einem Auslieferungs- und Zulassungsstopp erfasst. Teilweise werden damals bestellt Fahrzeuge erst in diesen Tagen ausgeliefert – sogar mit Schadstoffklasse 6d-Temp.
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Dem Portal www.ig-dieselskandal.de liegt ein Dokument vor, nachdem das Kraftfahrtbundesamt die Volkswagen AG schon am 1. März 2018 verbindlich aufgefordert hat, Updates zu entwickeln, damit der T6 die gesetzlichen Erfordernisse einhalten kann.
Zuvor hatte das Kraftfahrtbundesamt für bestimmte Motorvarianten die Prüfungen hinsichtlich des Emissionsverhaltens abgeschlossen und VW verbindlich aufgerufen, entsprechende Maßnahmen zu entwickeln. Die von der Volkswagen AG zur Genehmigung vorgelegten technischen Maßnahmen wurden geprüft und mit Nachricht an den Hersteller am 19. November 2018 freigegeben. VW hat nun zeitnah die betroffenen T6-Besitzer anzuschreiben und zum zwingenden Werkstattaufenthalt einzuladen. Bis heute – alo vier Monate nach offizieller Bekanntgabe durch das KBA – ist das noch nicht geschehen.
Zwingend heißt in diesem Zusammenhang: Kommt der Autobesitzer dem Aufruf zu Rückrufaktion nicht nach, dann droht der Verlust der Zulassungsgenehmigung bis hin zur Zwangsabmeldung.
In der IG Dieselskandal sind rund 1000 T6-Besitzer registriert, die nun mit Spannung auf Neuigkeiten rund um den Rückruf für den T6 warten. Wer nun betroffen ist, steht weiterhin in den Sternen. Dazu das KBA: „Falls Ihr Fahrzeug von einer Rückrufaktion betroffen ist, werden Sie als Halter gesondert über den Hersteller darüber informiert.“
Die Experten der Interessengemeinschaft gehen davon aus, dass von jeder Motorvariante 5-stellige Stückzahlen produziert wurden, sodass es sich auf keinen Fall um eine kleine und beiläufige Rückrufaktion handeln wird.
Für mein laufendes Verfahren wäre es hilfreich, wenn es von VW oder dem KBA eine offizielle Verlautbahrung zu dem Thema gäbe. Lässt sich dies in nächster Zeit absehen oder muss ich warten bis mich VW anschreibt?
Ihr Anwalt soll es einfach so machen wie mein Informant und eine entsprechende Frage an das KBA senden. Gerne stelle ich Ihrem Anwalt das Schreiben zur Verfügung. Dazu müsste er mich allerdings kurz anschreiben an info@ig-dieselskandal.de
Bei meinem T6 Erstzulassung am 01.01.2018 handelt es sich um ein ReimportFahrzeug das aus Italien kam. Somit nicht vom Auslieferung betroffen, oder anderst gesagt den Auslieferungstop umgangen hat.
Frage:
Fällt auch mein T6 unter diese Rückrufaktion.