Im Rahmen einer Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer bestimmte Versorgungsleistungen zu erbringen, etwa eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Der Arbeitgeber ist dabei dem Grunde nach selbst Träger der Versorgung, schuldet also die zugesagte Versorgungsleistung. Derartige Pensionszusagen sind häufig für Führungskräfte vorgesehen, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer. Es können Renten- oder Kapitalleistungen zugesagt werden. Auch ist die Zusage einer Berufsunfähigkeitsrente möglich.
Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden
Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de
Bei einer Pensionszusage gegen Entgeltumwandlung kann der Arbeitnehmer regelmäßig Gehaltsteile umwandeln oder auch variabel jedes Jahr entscheiden, ob und wieviel Geld er an Gehalt umwandeln möchte. Dabei können auch einmalige Tantiemen, Gratifikationen oder andere Sonderzahlungen in die Versorgung einfließen.