
Darlehen können widerrufen werden, wenn der Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Viele Verbrauchen wollen den sog. Widerrufs-Joker ziehen, um von den günstigen Zinsen zu profitieren.
„Drei Fragen drängen sich dabei dem Verbraucher immer wieder auf.
1. Ist der Darlehensvertrag widerrufbar?
2. Wie hoch ist der Streitwert?
3. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Alle Fragen lassen sich zumeist unkompliziert und schnell beantworten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Weiterlesen bei kapitalschutz.de
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