Rechtsanwalt Patrick Richter: Verein Antispam empfiehlt Betroffen zu klagen

Sowohl der Verein Antispam e.V. als auch die Verbraucherzentrale NRW befassen sich aktuell mit einem von verbraucherschutz.tv schon vor rund einer Woche aufgeworfenen Thema: „Mahnungen von Rechtsanwalt Patrick Richter aus Hamburg“. Während die Verbraucherzentrale nur rät, einer eventuell nicht existenten Forderung zu widersprechen, gehen die Macher von Antispam e.V., noch einen Schritt weiter und empfehlen, Rechtsanwalt Patrick Richter aus Hamburg zu verklagen (wir zitieren die Homepage des Vereins):

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

„Aufgrund der sich hier darstellenden Sachlage, nämlich: der Beitreibung von Forderungen ohne nachvollziehbare Legitimation des Anspruchsinhabers, und angesichts des längst in gleicher Sache laufenden Rückgewinnungshilfeverfahrens und Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin, empfehlen wir den Betroffenen,

Strafanzeige

wegen des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Patrick Richter, Gertigstraße 28 22303 Hamburg, zu erstatten. Unter Hinweis auf das in Berlin bereits laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 67 Js 683/10.“

Hier den kompletten Artikel bei www.antispam-ev.de lesen


Hier den Artikel der Verbraucherzentrale lesen

1 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.