Sowohl der Verein Antispam e.V. als auch die Verbraucherzentrale NRW befassen sich aktuell mit einem von verbraucherschutz.tv schon vor rund einer Woche aufgeworfenen Thema: „Mahnungen von Rechtsanwalt Patrick Richter aus Hamburg“. Während die Verbraucherzentrale nur rät, einer eventuell nicht existenten Forderung zu widersprechen, gehen die Macher von Antispam e.V., noch einen Schritt weiter und empfehlen, Rechtsanwalt Patrick Richter aus Hamburg zu verklagen (wir zitieren die Homepage des Vereins):
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„Aufgrund der sich hier darstellenden Sachlage, nämlich: der Beitreibung von Forderungen ohne nachvollziehbare Legitimation des Anspruchsinhabers, und angesichts des längst in gleicher Sache laufenden Rückgewinnungshilfeverfahrens und Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin, empfehlen wir den Betroffenen,
Strafanzeige
wegen des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Patrick Richter, Gertigstraße 28 22303 Hamburg, zu erstatten. Unter Hinweis auf das in Berlin bereits laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 67 Js 683/10.“