-> Hier eine Zusammenfassung zum Thema „Abmahnung Google Fonts“ finden
Rechtsanwalt Kilian Lenard fordert je 170 Euro von unzähligen Homepagebesitzern – würden nur 10.000 zahlen, dann wären das 1,7 Millionen Euro für etwa einen Monat Arbeit. Ist das wirklich so einfach? Wie funktioniert das Geschäftsmodell „Abmahnanwalt“? Ganz kurz: Ob die Forderung zulässig ist oder nicht, darum geht es hier nicht. Hier geht es darum, ob die Art und Weise der Forderung zulässig ist und hier sind sich die Anwälte auf der anderen Seite eigentlich einig: Nein. Es entsteht natürlich ein Schaden, wenn eine einzelne Person eine Webseite besucht und hier seine Persönlichkeitsrechte missachtet werden. Wenn aber die gleiche Person 100.000 Seiten aufsucht in der Absicht, sich absichtlich schaden zu lassen, um dafür jeweils 170 Euro zu kassieren, dann geht das etwas zu weit. Im aktuellen Fall bewerten wir Massenabmahnungen wegen sogenannter Google Fonts.
Inhaltsangabe:
- Was sind Google Fonts?
- Wer ist Rechtsanwalt Kilian Lenard?
- Schnell verdiente 170 Euro
- Kein Schadenersatzanspruch
- Anwaltbrief zur Forderungsabwehr
- Google Fonts erkennen und deaktivieren
- Google und DSGVO
- Google Fonts und WordPress
- Reagieren auf Abmahnungen
Unser 1. Tipp: Machen Sie sich keinen Stress! Das Entfernen von Google Fonts ist relativ einfach und eine Forderungsabwehr im außergerichtlichen Verfahren kostet nicht die Welt.
Was sind Google Fonts?
Google stellt Webseitenbetreibern Schriften zur Verfügung, die der Homepagebesitzer nicht bezahlen müssen. Die Schriften werden von Google-Servern heruntergeladen. Im Hin und Her der Daten gibt Google die Schrift und erhält dafür die IP-Adresse des Anfragenden. Damit werden keine individuellen Daten übertragen. Aber: Im Rahmen von Vorratsdatenspeicherungen könnten z.B. Ermittlungsbehörden Auskunft erhalten darüber, wer wann welche Schrift benutzt hat. Was das wert ist? Keine Ahnung – ich schildere nur den Status Quo.
Google Fonts sind nützlich und einfach zu verarbeiten, allerdings gibt es hier ein unter Umständen bedenkliches Gefahrenpotential. Google Fonts nutzen den kalifornischen Internetdienst, um stets aktuelle Schriften nutzen zu können. Wer Google Fonts auf seinen Seiten anbietet, muss also damit rechnen, dass die „Datenkrake“ Google vielleicht Möglichkeiten nutzt, um Daten zu sammeln. Da der Verdacht bei Google Fonts tatsächlich besteht, sollten Seiten, die Google Fonts nutzen, ihre Besucher darauf hinweisen, oder noch besser über einen Disclaimer explizit die Nutzung von Google Fonts anfragen. Rechtsanwalt Kilian Lenard aus Berlin hat auf jeden Fall keine Kosten und Mühen gescheut, um zehntausende von Webseitenbetreibern mit einer zweifelhaften Forderung zu überraschen.
Wer ist Rechtsanwalt Kilian Lenard?
Angaben gemäß § 5 TMG
Rechtsanwalt Kilian Lenard
Chausseestr. 130
10115 Berlin
Kilian Lenard ist in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt mit Kanzlei in Berlin. Schwerpunkt laut Homepage: „Besonderer Fokus liegt bei der Beratung von Startups und Technologiefirmen seit vielen Jahren, um ihre Rechte zu verteidigen und durchzusetzen.“ Als Fachgebiet ist einer langen Liste auch „Abmahnungen“ genannt. Ob die aktuell versendeten Abmahnungen im Auftrag von Martin Ismail wirklich den ganz hohen Qualitätsansprüchen genügen können, wird die Zeit geben. Aktuell gibt es bereits eine erfolgreiche Unterlassungsverfügung sowie unzählige anwaltliche Zurückweisungen der Abmahnung mit Hinweis auf Fehler bei der Vollmacht, bei der Fristsetzung und ganz allgemein zur unter Umständen gegebenen Rechtsmissbräuchlichkeit.
Telefon: 030 -7543923 0
E-Mail: KONTAKT@RA-LENARD.DE
Aufsichtsbehörde und zuständige Stelle für Beschwerden:
RAK Berlin
Littenstraße 9
10179 Berlin
KONTAKT
Schnell verdiente 170 Euro
Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung ist ein solcher Umgang mit Google Fonts vorgeschrieben und da wundert es kaum, dass Anwälte damit Geschäfte machen.
Derzeit versendet ein Berliner Rechtsanwalt namens Kilian Lenard Schreiben an Webseitenbetreiber, die Google Fonts nutzen. Er schreibt im Auftrag eines Internetseitenbesuchers „Martin I.“, der die Seite angeblich aufgesucht hat und der sich dagegen verwahrt, dass seine Daten von Google missbraucht werden. Um den Schmerz zu lindern und den Schaden aufzuwiegen, bietet Rechtsanwalt Lenard an, die Angelegenheit nach Zahlung von 170 Euro – treuhänderisch an die Kanzlei zu überweisen – auf sich beruhen zu lassen, wenn zudem Google Fonts bei knapper Fristsetzung aus dem Webseitencode entfernt wird.
Wir werden in diesen Tagen verstärkt von Webseitenbetreibern angesprochen und um Hilfe gebeten. Wir haben dazu Kanzleien aus unserem Netzwerk angefragt: „Die Nutzung von Google Fonts kann unzulässig sein. Sollte der Verdacht bestehen, dann muss der entsprechende Code schleunigst aus dem Quelltext entfernt oder die Datenschutzvereinbarungen angepasst werden! Ob sich aus der bisherigen Verwendung ein Zahlungsanspruch der Kanzlei und dessen vermeintlichem Auftraggeber ergibt, ist zweifelhaft!“
Kein berechtigter Schadenersatzanspruch
Laut Loschelder sind die Anschreiben konstruiert in einer Art und Weise, die die Zulässigkeit anzweifeln lässt. So muss z.B. ein echtes „Opfer“ Ansprüche stellen. Unzulässig ist es, wenn ein vermeintliches Opfer eine größere Zahl von „Schädigungen“ für sich proklamiert und das Team (Anwalt/Opfer) daraus eine Geschäftsidee entwickeln. Es ist nicht davon auszugehen, dass Martin S. wirklich 10.000 Seiten besucht hat, diese auf einen konkreten DSGVO-Versto0 geprüft, im Schadensfall sauber mit Screenshots dokumentiert und eine Aufforderung an seinen Anwalt gesendet hat mit der Bitte jetzt tätig zu werden. Wäre er damit so ungefähr 3 Jahre beschäftigt, wobei unberücksichtigt bliebe, dass ein großer Teil der geprüften Seiten gar nicht gegen die DSGVO verstößt. Wie löst man dieses Problem: Man lässt einen Crawler entwickeln, der Verstöße findet, dokumentiert und den Verstoß einer ladungsfähigen Adresse (Impressum) zuordnet. So dürften sich etwa 9000 Vorgänge automatisiert bis zum Adresse-Ausdrucken abwickeln lassen, ohne dass man mehr machen muss, als einem indischen Programmierer einen Monatslohn zu zahlen.
Anwaltbrief zur Forderungsabwehr
Loschelder, Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz, geht davon aus, dass zehntausende von Webseitenbetreibern angeschrieben wurden: „Zum einen ist zweifelhaft, ob Herr Martin I. all diese Seiten persönlich besucht hat. Und wenn er sich zudem vor der Weitergabe seiner Daten an Google fürchtet, ist zu hinterfragen, warum er sich zigtausend fach der Gefahr aussetzt, ausspioniert zu werden!“
Welcher Schaden, welcher Schmerz?
Rechtsanwalt Kilian Lenard führt für seinen Mandanten Martin I. aus, dass die unerlaubte Weitergabe der IP-Adresse an Google eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Martin I. in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts darstelle. Das muss man sich mal überlegen: Der Herr fühlt sich verletzt. Vor Gericht, dürfte es schwierig werden, einen Richter davon zu überzeugen, dass der wahre Abmahnungsgrund nicht doch ein durch und durch finanzieller ist.
Was kann man machen?
Machen muss man was, denn ignorieren spielt den Abmahnern in die Hände. Loschelder bietet ein anwaltliches Schreiben an die Kanzlei Kilian Lenard zum Festpreis an: „Damit dürfte sich die Angelegenheit dann erledigt haben!“ Das nimmt auch den Druck in der sehr knapp bemessenen Fristsetzung falsch zu reagieren. Weitere rechtliche Möglichkeiten ist die Unterlassungsklage.
Praxis-Tipp:
Sie können schnell ermitteln, ob Ihre Webseite Google Fonts nutzt. Klicken Sie in einen freien Randbereich Ihrer Startseite mit der rechten Maustaste. Im sich öffnenden Auswahlfenster auf Seitenquelltext klicken. Den dann sichtbar werdenden Text mit „Suche“ nach dem Wörtchen „Google“ durchsuchen. Sollte im Quelltext das Wörtchen „Google“ vorkommen, dann sollten Sie dafür in Ihren Datenschutzbestimmungen eine Erklärung haben.
Google-Dienste, über die Sie Ihre Seitenbesucher aufklären müssen
- Google Fonts
- Google Analytics
- Google Maps
- Google Ads
GoogleFonts und WordPress
Homepages, die mit Redaktionssystemen wie WordPress oder Drupal hergestellt wurden, nutzen in aller Regel Googlefonts und zwar OHNE die Betreiber auf die Notwendigkeit der juristischen Absicherung hinzuweisen. Neben der Entscheidung, wie man mit Abmahnungen umgeht, steht spätestens nach Erhalt eines Hinweises auf unzulässige Nutzung die Überprüfung der rechtmäßigen Nutzung an. Die Entfernung von GoogleFonts ist relativ einfach, dürfte die Ressourcen normaler Betreiber allerdings überfordern.
Muss ich auf Abmahnungen reagieren?
Ja, das muss man, insbesondere der Punkt des „Fortgesetzten Handelns“ ist wichtig und erfordert ein schnelles tätig Werden möglichst innerhalb der Frist. Also: die strittigen GoogleFonts sollten schnell entfernt oder die Nutzung durch entsprechende Angaben zum Datenschutz autorisiert werden. Eine Zahlungsverpflichtung steht im Raum und eine Zahlungsverweigerung bedeutet, dass man sich darüber einig werden muss, entweder im außergerichtlichen Verfahren oder eben vor Gericht. Es reicht nicht, sich auf eine vermeintliche Unzulässigkeit der Forderung zu beziehen und die Sache dann einfach auf sich beruhen zu lassen. Unter Umständen entsteht aus Untätigkeit irgendwann ein pfändbarer Titel, gegen den man sich dann nicht mehr wirklich wehren kann.
Erste Hilfe – Entfernung von Googlefonts
Bei der Entfernung von Google Fonts bzw. der Anpassung der Datenschutzerklärung an die Erfordernisse der DSGVO stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir – also die Agentur für Onlinemarketing schmallenberg.txt (59494 Soest, Am Doermen 5) – entfernen Googlefonts zum Preis von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer von Ihrer Homepage. Senden Sie dazu ein Mail an googlefonts@verbraucherschutz.tv
Fragen zum Thema?
Mailadresse: info@verbraucherschutz.tv