Rechtsanwälte obsiegen weiterhin gegen Gewerbeauskunft-Zentrale vor Gericht

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Die Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf verschickt derzeit verstärkt Mahnschreiben, welche mit „offene Forderung – letztinstanzliches Urteil“ überschrieben sind. Inhaltlich handeln diese Mahnschreiben davon, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale vor dem LG Düsseldorf ein für sie erfolgreiches Urteil erstreiten konnte. In Anlehnung an dieses Urteil versucht die Gewerbeauskunft-Zentrale nunmehr Personen und Unternehmen, welche bislang nicht auf ihre Mahnschreiben reagiert haben, zu einer Zahlung zu drängen.

Die Kanzlei LF legal, Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte berichtet jedoch darüber, dass sie auch nach dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf, in Klageverfahren gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale vor den Düsseldorfer Gerichten obsiegt haben. So etwa am 15.08.2013. Rechtsanwalt Lüdecke hierzu:

„Wir konnten keinerlei Änderung in der Verhaltensweise der Gewerbeauskunft-Zentrale beobachten. Mittlerweile sind einige Wochen seit dem Urteil des Landgerichts vergangen. Dennoch hat die Gewerbeauskunft-Zentrale in den gegen sie von uns geführten Verfahren, wie zuvor auch, auf all ihre Ansprüche verzichtet und die unsererseits geltend gemachten Ansprüche anerkannt bzw. erfüllt.

Entgegen dem großspurigen Auftreten im neuerlichen Mahnschreiben, ist man sich bei der Gewerbeauskunft-Zentrale Düsseldorf offenbar bewusst, dass sich an ihrer rechtlichen Situation durch das neue Urteil nichts geändert hat. Aus unserer anwaltlichen Sicht sind die Ansprüche nach wie vor angreifbar und zu Fall zu bringen, wenn man geeignete Abwehrmaßnahmen ergreift.“

Die Kanzlei LF legal, Lüdecke & Fritzsch Rechtsanwälte vertritt bereits seit Jahren Mandanten gegen die Gewerbeauskunft-Zentrale aus Düsseldorf. Lesen Sie mehr zu den Abwehrmöglichkeiten in folgendem Beitrag: http://www.abmahnhilfe24.de/branchenbuch-abzocke/hilfe-bei-abzocke-der-gewerbeauskunftszentrale-abofalle.html

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